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   ArbG Nienburg, 19.04.2012 - 2 Ca 460/11 Ö   

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https://dejure.org/2012,61283
ArbG Nienburg, 19.04.2012 - 2 Ca 460/11 Ö (https://dejure.org/2012,61283)
ArbG Nienburg, Entscheidung vom 19.04.2012 - 2 Ca 460/11 Ö (https://dejure.org/2012,61283)
ArbG Nienburg, Entscheidung vom 19. April 2012 - 2 Ca 460/11 Ö (https://dejure.org/2012,61283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nur ein unerwünschtes Verhalten kann als eine sexuelle Belästigung angesehen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein nicht unerwünschtes Verhalten ist keine sexuelle Belästigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus ArbG Nienburg, 19.04.2012 - 2 Ca 460/11
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32).

    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, u. a. von ihrem Umfang und ihrer Intensität (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - a.a.O.; BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - a.a.O.).

    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können danach auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 m. w. N.).

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus ArbG Nienburg, 19.04.2012 - 2 Ca 460/11
    Sie ist "an sich" als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB geeignet (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189).

    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, u. a. von ihrem Umfang und ihrer Intensität (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - a.a.O.; BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - a.a.O.).

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Nienburg, 19.04.2012 - 2 Ca 460/11
    Bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers ist entscheidend, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist unzumutbar wäre (BAG 29. März 2007 - 8 AZR 538/06 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 4; 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - AP BAT § 53 Nr. 8; 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - BAGE 112, 124; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181).
  • LAG Hessen, 27.08.2013 - 10 Sa 32/13

    Außerordentliche Kündigung und sexuelle Belästigung

    Damit war dieser Sachverhalt abgeschlossen und gab dem Kläger, der mit dieser Schilderung möglicherweise auf den ganz anders gelagerten Sachverhalt im Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg (Urteil vom 19.04.2012 - 2 Ca 460/11 Ö - juris) ansprechen will, nicht das Recht, der Zeugin F. sexuell anzügliche Fragen zu stellen.
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