Rechtsprechung
ArbG Oberhausen, 08.07.2011 - 4 Ca 78/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Befristeter Arbeitsvertrag, Sachgrund der unmittelbaren Vertretung, Befristungskontrolle
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Befristeter Arbeitsvertrag, Sachgrund der unmittelbaren Vertretung, Befristungskontrolle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Fall einer unmittelbaren Vertretung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 08.07.2011 - 4 Ca 78/11
- LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 4 Sa 943/11
- BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09
Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang
Auszug aus ArbG Oberhausen, 08.07.2011 - 4 Ca 78/11
Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2011 - 7 AZR 194/09 - zitiert nach juris m.w.N.).Es liegt zunächst kein Fall einer sog. mittelbaren Vertretung (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 12.01.2011 - 7 AZR 194/09 - zitiert nach juris) vor, da die Klägerin Herrn H. und nicht Frau H., deren Tätigkeit sie nicht übernommen hat, vertreten hat.
- BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 747/05
Sachgrund der Vertretung
Auszug aus ArbG Oberhausen, 08.07.2011 - 4 Ca 78/11
Solange der vertretende Arbeitnehmer einen Anspruch hat, die Tätigkeit wieder aufzunehmen, muss und darf der Arbeitgeber daher mit der Rückkehr rechnen (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2007 - 7 AZR 747/05 - nv. zitiert nach juris.). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 321/09
Wirksamkeit einer Befristung - Sachgrund der Vertretung bzw. des vorübergehenden …
Auszug aus ArbG Oberhausen, 08.07.2011 - 4 Ca 78/11
Die Klägerin verweist insoweit auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26.05.2010 - 2 Sa 321/09 -.
- BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 542/08
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung
Auszug aus ArbG Oberhausen, 08.07.2011 - 4 Ca 78/11
Der Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG entfällt auch nicht, wenn sich die Prognose des Arbeitgebers über den Vertretungsbedarf nachträglich ganz oder teilweise als unzutreffend erweist (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 7 AZR 542/08 - in: BB 2010, Seite 2054 m.w.N.). - BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07
Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des …
Auszug aus ArbG Oberhausen, 08.07.2011 - 4 Ca 78/11
Dies gilt zwar dann nicht, wenn die Parteien den Folgevertrag unter dem Vorbehalt abgeschlossen haben, dass er das Arbeitsverhältnis nur regeln soll, wenn nicht bereits auf Grund des vorangegangenen Arbeitsvertrages ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht (vgl. BAG, Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 214/07 -in: NZA 2009, Seite 35 - 38 m.w.N.). - LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1150/09
Kettenarbeitsverträge im öffentlichen Dienst; Zweifel an der Vereinbarkeit …
Auszug aus ArbG Oberhausen, 08.07.2011 - 4 Ca 78/11
Das Problem der - möglicherweise - europarechtswidrigen Kettenbefristung und die Frage, welche Rechtsfolgen sich hieraus für die Rechtmäßigkeit einer Befristungsabrede ergeben (vgl. hierzu den Vorlagesbeschluss des LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1150/09 - zitiert nach juris), stellt sich vorliegend nicht.