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   ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09   

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https://dejure.org/2009,13477
ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 (https://dejure.org/2009,13477)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 (https://dejure.org/2009,13477)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 1 Ca 2212/09 (https://dejure.org/2009,13477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    EuGH-Urlaubsrechsprechung, beendetes Arbeitsverhältnis, Abgeltungsanspruch, Ausschlussfristen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 4 BUrlG, § 24 MTV Einzelhandel NRW
    EuGH-Urlaubsrechsprechung, beendetes Arbeitsverhältnis, Abgeltungsanspruch, Ausschlussfristen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf den Urlaubsabgeltungsanspruch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH; Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs im Zeitpunkt der Beendigung des ...

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung, Urlaub: Abgeltung, Ausschlussfrist

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Urlaubsabgeltungsanspruch wird fällig!

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt, wenn Ausschlussfristen nicht beachtet werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    Nachdem der EuGH entschieden hat, dass es mit europäischem Recht nicht vereinbar ist, wenn der Urlaubsabgeltungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nach gesetzlichen Vorschriften verfällt (EuGH, Urt. v. 20.1.2009 - C-350/06, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2003/88/EG), hat sich die Rechtsprechung dieser Rechtsauffassung angeschlossen und zugleich klargestellt, dass eine richtlinienkonforme Auslegung des gesetzlichen Urlaubsrechts möglich ist (BAG, Urt. v. 24.3.2009 - 9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG; LAG Düsseldorf, Urt. v. 2.2.2009 - 12 Sa 486/06, NZA-RR 2009, 242).

    Zwar hat das BAG diese Frage für den Urlaubsabgeltungsanspruch zuletzt offengelassen (BAG, Urt. v. 24.3.2009 - 9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG).

    Denn ebenso wie es das BAG seit der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses des LAG Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 2.8.2006 - 12 Sa 486/06, NZA-RR 2006, 628) abgelehnt hat, Vertrauensschutz für den Arbeitgeber zu gewähren (BAG, Urt. v. 24.3.2009 - 9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG), muss umgekehrt konstatiert werden, dass es der Klägerin auch unbenommen gewesen wäre, bereits bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Urlaubsabgeltung vorsorglich geltend zu machen.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    Nachdem der EuGH entschieden hat, dass es mit europäischem Recht nicht vereinbar ist, wenn der Urlaubsabgeltungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nach gesetzlichen Vorschriften verfällt (EuGH, Urt. v. 20.1.2009 - C-350/06, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2003/88/EG), hat sich die Rechtsprechung dieser Rechtsauffassung angeschlossen und zugleich klargestellt, dass eine richtlinienkonforme Auslegung des gesetzlichen Urlaubsrechts möglich ist (BAG, Urt. v. 24.3.2009 - 9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG; LAG Düsseldorf, Urt. v. 2.2.2009 - 12 Sa 486/06, NZA-RR 2009, 242).

    Entscheidend ist nämlich, dass der EuGH lediglich einen Verfall der Urlaubsansprüche verhindern will, auf deren Verfall der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht den geringsten Einfluss nehmen kann (vgl. EuGH, Urt. v. 20.1.2009 - C-350/06, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2003/88/EG).

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    Tarifliche Ausschlussfristen, die einen Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs vor diesem Zeitpunkt anordneten, verstießen aufgrund der Annahme, der Urlaubsabgeltungsanspruch folge als Surrogat des Urlaubsanspruch denselben Regeln wie dieser, gegen § 13 Abs. 1 BUrlG (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.1992 - 9 AZR 549/91, AP Nr. 23 zu § 1 BUrlG; BAG, Urt. v. 18.11.2003 - 9 AZR 95/03, AP Nr. 17 zu § 113 InsO; a.A. BAG, Urt. v. 24.8.1999 - 9 AZR 529/97, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

    Lediglich der Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährten gesetzlichen Mindesturlaubs konnte nach tariflichen Vorschriften verfallen (BAG, Urt. v. 24.11.1992 - 9 AZR 549/91, AP Nr. 23 zu § 1 BUrlG).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    Ging es um darüber hinausgehende Ansprüche, kam die Anwendung von Ausschlussfristen durchaus in Betracht (BAG, Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04, AP Nr. 11 zu § 55 InsO).

    War dies nicht der Fall, konnte der Urlaubsanspruch insgesamt nicht mehr geltend gemacht werden, sodass auch ein Urlaubsanspruch schon nach gesetzlichen Vorschriften verfiel (BAG, Urt. v. 13.05.1982 - 6 AZR 360/80, AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAG, Urt. v. 7.9.2004 - 9 AZR 587/03, EzA Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG, Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04, AP Nr. 11 zu § 55 InsO).

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    Nachdem der EuGH entschieden hat, dass es mit europäischem Recht nicht vereinbar ist, wenn der Urlaubsabgeltungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nach gesetzlichen Vorschriften verfällt (EuGH, Urt. v. 20.1.2009 - C-350/06, AP Nr. 1 zu Richtlinie 2003/88/EG), hat sich die Rechtsprechung dieser Rechtsauffassung angeschlossen und zugleich klargestellt, dass eine richtlinienkonforme Auslegung des gesetzlichen Urlaubsrechts möglich ist (BAG, Urt. v. 24.3.2009 - 9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG; LAG Düsseldorf, Urt. v. 2.2.2009 - 12 Sa 486/06, NZA-RR 2009, 242).

    Denn ebenso wie es das BAG seit der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses des LAG Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 2.8.2006 - 12 Sa 486/06, NZA-RR 2006, 628) abgelehnt hat, Vertrauensschutz für den Arbeitgeber zu gewähren (BAG, Urt. v. 24.3.2009 - 9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG), muss umgekehrt konstatiert werden, dass es der Klägerin auch unbenommen gewesen wäre, bereits bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Urlaubsabgeltung vorsorglich geltend zu machen.

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    Doch ist es für die mit § 13 BUrlG vergleichbare Vorschrift des § 12 EFZG gesicherte Rechtsprechung, dass Ausschlussfristen zum Verfall entsprechender Ansprüche führen können (BAG, Urt. v. 16.1.2002 - 5 AZR 430/00, AP Nr. 13 zu § 3 EFZG).

    Zur Begründung wird überzeugend angeführt, die Ausschlussfrist betreffe nicht die inhaltliche Einschränkung des Anspruchs, den § 12 EFZG verbiete, sondern nur dessen Geltendmachung und zeitliche Begrenzung (BAG, Urt. v. 30.3.1962 - 2 AZR 101/61, AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG, Urt. v. 16.1.2002 - 5 AZR 430/00, AP Nr. 13 zu § 3 EFZG).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    Tarifliche Ausschlussfristen, die einen Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs vor diesem Zeitpunkt anordneten, verstießen aufgrund der Annahme, der Urlaubsabgeltungsanspruch folge als Surrogat des Urlaubsanspruch denselben Regeln wie dieser, gegen § 13 Abs. 1 BUrlG (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.1992 - 9 AZR 549/91, AP Nr. 23 zu § 1 BUrlG; BAG, Urt. v. 18.11.2003 - 9 AZR 95/03, AP Nr. 17 zu § 113 InsO; a.A. BAG, Urt. v. 24.8.1999 - 9 AZR 529/97, AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    Denn ebenso wie es das BAG seit der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses des LAG Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 2.8.2006 - 12 Sa 486/06, NZA-RR 2006, 628) abgelehnt hat, Vertrauensschutz für den Arbeitgeber zu gewähren (BAG, Urt. v. 24.3.2009 - 9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG), muss umgekehrt konstatiert werden, dass es der Klägerin auch unbenommen gewesen wäre, bereits bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Urlaubsabgeltung vorsorglich geltend zu machen.
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    War dies nicht der Fall, konnte der Urlaubsanspruch insgesamt nicht mehr geltend gemacht werden, sodass auch ein Urlaubsanspruch schon nach gesetzlichen Vorschriften verfiel (BAG, Urt. v. 13.05.1982 - 6 AZR 360/80, AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAG, Urt. v. 7.9.2004 - 9 AZR 587/03, EzA Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG, Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04, AP Nr. 11 zu § 55 InsO).
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09
    War dies nicht der Fall, konnte der Urlaubsanspruch insgesamt nicht mehr geltend gemacht werden, sodass auch ein Urlaubsanspruch schon nach gesetzlichen Vorschriften verfiel (BAG, Urt. v. 13.05.1982 - 6 AZR 360/80, AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAG, Urt. v. 7.9.2004 - 9 AZR 587/03, EzA Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG, Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04, AP Nr. 11 zu § 55 InsO).
  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel

  • LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10

    Tariflicher Verfall des Abgeltungsanspruchs auf gesetzlichen Erholungsurlaub

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10

    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder

    Soweit der Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis infolge der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht in natura genommen werden konnte, wandelt er sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen reinen Geldanspruch auf Abgeltung um (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 - ArbR 2010, 230 wegen der vollständigen Entscheidungsgründe wird auf Juris verwiesen) Der Abgeltungsanspruch hat in diesen Fällen die Qualität eines Zahlungsanspruchs, der anderen Regeln folgt als der eigentliche Urlaubsanspruch.

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es ohnehin keinen negativen Vertrauensschutz dahingehend gibt, jemand könne darauf vertrauen, eine Rechtsprechung, die für ihn zu keinem Anspruch führt, werde beibehalten (Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 - a. a. O.).

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