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   ArbG Oberhausen, 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11   

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https://dejure.org/2012,40028
ArbG Oberhausen, 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11 (https://dejure.org/2012,40028)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11 (https://dejure.org/2012,40028)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 19. April 2012 - 4 Ca 2167/11 (https://dejure.org/2012,40028)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 785/08

    Leistungsklage aus Sozialplan bei Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11
    Der Arbeitnehmer kann deshalb nur eine Feststellungsklage erheben (so BAG, Urteil vom 21.01.2010 - 6 AZR 785/08 - in: NZA 2010, Seite 546 - 547 m.w.N.).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11
    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterliegen Ansprüche auf Zahlung einer Sozialplanabfindung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB n.F. (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 1 AZR 184/06 - in: NZA 2007, Seite 825 - 829).
  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 191/08

    Arbeitgeberdarlehen - Verzicht auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11
    Die Erhebung der Einrede der Verjährung ist nur dann als unzulässige Rechtsausübung anzusehen, wenn der Schuldner dem Gläubiger von einer rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten hat, weil er den Eindruck erweckt oder aufrechterhalten hat, dass er den Anspruch befriedigen oder nur mit sachlichen Einwendungen bekämpfen wolle, oder der Schuldner rein tatsächlich verhindert, dass der Gläubiger seine Rechte verfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 19.01.2010 - 3 AZR 191/08 - in: NZA 2011, Seite 520 - 523 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 12.08.2009 - 4 Sa 80/08

    Auslegung einer Ausschlussklausel in einem Sozialplan - kein Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11
    Die Fälligkeit von Masseverbindlichkeiten richtet sich allein nach dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft (vgl. Braun/Bäuerle, InsO, 3. Aufl., § 53 Rdnr. 7; LAG Hamm, Urteil vom 12.08.2009 - 4 Sa 80/08 - n.v. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 104/16

    Verjährung von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts gegenüber der Insolvenzmasse

    Wenn der Insolvenzverwalter sich nicht zum Verzicht auf die Verjährungseinrede bereitfindet, können Altmassegläubiger nach der vorherrschenden Auffassung die Hemmung nur durch Klageerhebung erreichen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 1984 - 14 Sa 1807/83; LAG Hamburg, Urteil vom 15. Juni 1988 - 8 Sa 22/88; ArbG Oberhausen, Urteil vom 19. April 2012 - 4 Ca 2167/11, Rz. 24; Wenner/Jauch, ZIP 2009, 1894 ff., 1898; Plathner/Hermanski-Pfohl, AnwZert-InsR 3/2014, Anm. 2; Heyn, Insbüro 2011, 261 ff.; Brinkmann/Luttmann, AnwZert-InsR 24/2009, Anm. 2), wobei ihnen allein die Feststellungsklage offensteht.
  • ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13

    Insolvenzsozialplan, Massenunzulänglichkeit, Verjährung, Feststellungsinteresse

    Aufgrund der noch nicht begonnenen Verjährungsfrist kommt es auch nicht darauf an, ob die Ansprüche des Klägers nach den Vorschriften der §§ 203, 205 oder 206 BGB gehemmt wurden, weil man in der Masseunzulänglichkeits-anzeige und/oder in den Berichten für die Gläubiger möglicherweise Verhandlungen sehen könnte bzw. ein Stillhalteabkommen erblicken könnte oder es sich etwa um höhere Gewalt gehandelt haben sollte (vgl. dazu verneinend ArbG Oberhausen v. 19.4.2012, 4 Ca 2167/11, BeckRS 2013, 65300).
  • LG Duisburg, 30.05.2016 - 2 O 298/15

    Geltendmachung von Honoraransprüchen als Masseverbindlichkeit durch den

    Warum der Gläubiger hierzu genötigt werden sollte, ist nicht nachvollziehbar und auch nicht ökonomisch (im Ergebnis ebenso: Uhlenbruck, InsO, 2010, § 210 Rn. 20; Staudinger, aaO; a.A.: ArbG Oberhausen, Urteil vom 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11 = NJW Spezial 2013, 87, allerdings ohne Erwägung einer analogen Anwendung der Hemmungstatbestände; auch das LAG Düsseldorf beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 10.10.2013 - 5 Sa 823/13, zitiert nach juris, mit dieser Frage nicht, da es bereits die Fälligkeit der Forderung ablehnt hat und im Übrigen die Berufung auf Verjährung nach § 242 BGB im dortigen Fall für unzulässig gehalten hat; ferner: LAG Hamburg 15.6.1988 - 8 Sa 22/88, ZIP 1988, 1270 ).
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