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   ArbG Offenbach, 14.10.2010 - 2 BV 9/10   

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https://dejure.org/2010,51259
ArbG Offenbach, 14.10.2010 - 2 BV 9/10 (https://dejure.org/2010,51259)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 14.10.2010 - 2 BV 9/10 (https://dejure.org/2010,51259)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 2 BV 9/10 (https://dejure.org/2010,51259)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vertretungsbefugnis eines Gewerkschaftsreferendars -

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.10.2010 - 2 BV 9/10
    Der Betriebsrat ist befugt, im eigenen Namen Erstattungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern im Beschlussverfahren geltend zu machen, mit dem Ziel der Zahlung der betreffenden Geldschuld an diese Mitglieder, nicht an sich selbst (BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73 - AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG BAG, 27.03.1979 - AP Nr. 7 zu 80 ArbGG 1953; BAG, Beschluss vom 15.01.1992 - 7 ABR 23/90 - AP 41 zu § 40 BetrVG; BAG, Beschluss 28.06.1995 - 7 ABR 47/94 - AP 47 zu § 40 BetrVG).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.10.2010 - 2 BV 9/10
    Der Betriebsrat ist befugt, im eigenen Namen Erstattungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern im Beschlussverfahren geltend zu machen, mit dem Ziel der Zahlung der betreffenden Geldschuld an diese Mitglieder, nicht an sich selbst (BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73 - AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG BAG, 27.03.1979 - AP Nr. 7 zu 80 ArbGG 1953; BAG, Beschluss vom 15.01.1992 - 7 ABR 23/90 - AP 41 zu § 40 BetrVG; BAG, Beschluss 28.06.1995 - 7 ABR 47/94 - AP 47 zu § 40 BetrVG).
  • LAG Hessen, 19.05.2011 - 9 TaBV 196/10

    Schulung durch einen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.10.2010 - 2 BV 9/10
    Landesarbeitsgericht Hessen Beschluss vom Donnerstag, 19. Mai 2011 - Aktenzeichen: 9 TaBV 196/10 Erforderlichkeit einer Klausurtagung der BR-Mitglieder wegen Personalfrage.
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 47/94
    Auszug aus ArbG Offenbach, 14.10.2010 - 2 BV 9/10
    Der Betriebsrat ist befugt, im eigenen Namen Erstattungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern im Beschlussverfahren geltend zu machen, mit dem Ziel der Zahlung der betreffenden Geldschuld an diese Mitglieder, nicht an sich selbst (BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73 - AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG BAG, 27.03.1979 - AP Nr. 7 zu 80 ArbGG 1953; BAG, Beschluss vom 15.01.1992 - 7 ABR 23/90 - AP 41 zu § 40 BetrVG; BAG, Beschluss 28.06.1995 - 7 ABR 47/94 - AP 47 zu § 40 BetrVG).
  • LAG Hessen, 19.05.2011 - 9 TaBV 196/10

    Kostenerstattung für eine Klausurtagung des Betriebsrates

    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 14. Oktober 2010 - 2 BV 9/10 - teilweise abgeändert.

    2010 - 2 BV 9/10 - zurückgewiesen.

    2010 - 2 BV 9/10 - abzuändern und.

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