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   ArbG Offenbach, 25.09.2019 - 4 Ca 230/19   

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https://dejure.org/2019,41028
ArbG Offenbach, 25.09.2019 - 4 Ca 230/19 (https://dejure.org/2019,41028)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 25.09.2019 - 4 Ca 230/19 (https://dejure.org/2019,41028)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 25. September 2019 - 4 Ca 230/19 (https://dejure.org/2019,41028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 2 AGG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mittelbare Ungleichbehandlung aufgrund der Religion / Erzieherin / Kopftuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Entschädigung - Kopftuchverbot in einer Kindertagesstätte - Religionsfreiheit - Neutralitätsgebot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Offenbach, 25.09.2019 - 4 Ca 230/19
    Der Begriff der Religion umfasst auch das Bekunden des religiösen Glaubens in der Öffentlichkeit (vgl. EuGH vom 14. März 2017, C-157/15, zitiert nach juris).

    Dies stellt eine mittelbare Ungleichbehandlung dar (vgl. EuGH vom 14. März 2017, C-157/15).

    Zwar ist der Wunsch eines Arbeitgebers, den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, von der nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bzw. Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GR-Charta) geschützten unternehmerischen Freiheit umfasst und stellt ein rechtmäßiges Ziel dar (vgl. EuGH vom 14. März 2017, C-157/15).

  • BVerfG, 18.10.2016 - 1 BvR 354/11

    Auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ist für ein

    Auszug aus ArbG Offenbach, 25.09.2019 - 4 Ca 230/19
    Im Übrigen wird diese Konfrontation durch das Auftreten anderer Erzieher mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung in aller Regel relativiert und ausgeglichen (vgl. BVerfG, 18. Oktober 2016, 1 BvR 354/11, zitiert nach juris).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

    Auszug aus ArbG Offenbach, 25.09.2019 - 4 Ca 230/19
    Die Angemessenheit einer Ungleichbehandlung setzt voraus, dass die durch eine Maßnahme verursachten Nachteile im Hinblick auf das angestrebte Ziel nicht unverhältnismäßig sind und dass diese Praxis nicht eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Personen bewirkt, die sich auf ein geschütztes Merkmal berufen können (EuGH 16. Juli 2015, C 83/14, RN 123 zitiert nach juris).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus ArbG Offenbach, 25.09.2019 - 4 Ca 230/19
    Bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung sind alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigung zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 19. Mai 2016, 8 AZR 470/14, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 15.11.2021 - 7 Sa 1341/19

    Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit als Erzieherin; Mittelbare

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main - 4 Ca 230/19 - vom 25. September 2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht in Offenbach am Main - 4 Ca 230/19 - hat mit seinem am 25.09.2019 verkündeten Urteil der Klage teilweise stattgegeben und in dem Verhalten der beklagten Stadt eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gesehen.

    das am 25.09.2019 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main, 4 Ca 230/19, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 25.09.2019 - 4 Ca 230/19 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 und Abs. 2 b ArbGG).

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