Rechtsprechung
ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Stellenausschreibung - und die positive Einstellung zu den Grundlagen eines katholischen Trägers
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Konfessioneller Träger muss Entschädigung an nicht getaufte Bewerberin zahlen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 121 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen | Religionsbedingte Benachteiligung in einem Stellenbesetzungsverfahren
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
- LAG Niedersachsen, 14.12.2016 - 17 Sa 288/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11
Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche …
Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG vom 21.06.2012 - 8 AZR 364/11 - DB 2012, 2579 - 2582). - LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - 4 Sa 157/14
Kirchlicher Arbeitgeber - kein Entschädigungsanspruch bei erfolgloser Bewerbung …
Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
Insoweit obliegt dem staatlichen Gerichten auch eine Missbrauchskontrolle der kirchlichen Anforderungen an deren Mitarbeitern auf der Grundlage der durch die Religionsgemeinschaft selbst vorgegebenen Maßstäbe (so Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - 4 Sa 157/14 - Juris -). - BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung
Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
Es müssen alle Voraussetzungen für eine Übernahme des Betroffenen in ein Arbeitsverhältnis vorgelegen haben und der Vertragsschluss darf einzig nur an der Differenzierung wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals gescheitert sein (vgl. dazu: BAG vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 AP AGG § 15 Nummer 5; BAG vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 NZA 2014 21-26).
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09
Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung
Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
Es müssen alle Voraussetzungen für eine Übernahme des Betroffenen in ein Arbeitsverhältnis vorgelegen haben und der Vertragsschluss darf einzig nur an der Differenzierung wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals gescheitert sein (vgl. dazu: BAG vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 AP AGG § 15 Nummer 5; BAG vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 NZA 2014 21-26). - LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers - zugeordnete Einrichtung einer …
Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
Bei allem Streit über die Reichweite dieser Ausnahmeregelung vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, die der deutsche Gesetzgeber mit dem AGG umgesetzt hat (vgl. dazu etwa die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2009 - 11 Ca 121/09 - Juris - und des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 8. Juli 2011 - 3 Sa 742/10 - BeckRS 2011, 78190) bleibt festzuhalten, dass eine Ausnahme vom Benachteiligungsverbot jedenfalls dann besteht, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. - ArbG Hamburg, 28.08.2009 - 11 Ca 121/09
Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
Bei allem Streit über die Reichweite dieser Ausnahmeregelung vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, die der deutsche Gesetzgeber mit dem AGG umgesetzt hat (vgl. dazu etwa die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2009 - 11 Ca 121/09 - Juris - und des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 8. Juli 2011 - 3 Sa 742/10 - BeckRS 2011, 78190) bleibt festzuhalten, dass eine Ausnahme vom Benachteiligungsverbot jedenfalls dann besteht, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. - BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09
Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das …
Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welche die Entscheidung beeinflusst hat (BAG vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG, § 22 Nr. 3).
- LAG Niedersachsen, 14.12.2016 - 17 Sa 288/16
Ansprüche einer keiner christlichen Konfession angehörigen Bewerberin um eine …
vom 10. Februar 2016 - 3 Ca 334/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.