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   ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15   

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ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15 (https://dejure.org/2016,20263)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 10.02.2016 - 3 Ca 334/15 (https://dejure.org/2016,20263)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 3 Ca 334/15 (https://dejure.org/2016,20263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stellenausschreibung - und die positive Einstellung zu den Grundlagen eines katholischen Trägers

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Konfessioneller Träger muss Entschädigung an nicht getaufte Bewerberin zahlen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 121 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen | Religionsbedingte Benachteiligung in einem Stellenbesetzungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG vom 21.06.2012 - 8 AZR 364/11 - DB 2012, 2579 - 2582).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - 4 Sa 157/14

    Kirchlicher Arbeitgeber - kein Entschädigungsanspruch bei erfolgloser Bewerbung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Insoweit obliegt dem staatlichen Gerichten auch eine Missbrauchskontrolle der kirchlichen Anforderungen an deren Mitarbeitern auf der Grundlage der durch die Religionsgemeinschaft selbst vorgegebenen Maßstäbe (so Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - 4 Sa 157/14 - Juris -).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Es müssen alle Voraussetzungen für eine Übernahme des Betroffenen in ein Arbeitsverhältnis vorgelegen haben und der Vertragsschluss darf einzig nur an der Differenzierung wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals gescheitert sein (vgl. dazu: BAG vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 AP AGG § 15 Nummer 5; BAG vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 NZA 2014 21-26).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Es müssen alle Voraussetzungen für eine Übernahme des Betroffenen in ein Arbeitsverhältnis vorgelegen haben und der Vertragsschluss darf einzig nur an der Differenzierung wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals gescheitert sein (vgl. dazu: BAG vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 AP AGG § 15 Nummer 5; BAG vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 NZA 2014 21-26).
  • LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10

    Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers - zugeordnete Einrichtung einer

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Bei allem Streit über die Reichweite dieser Ausnahmeregelung vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, die der deutsche Gesetzgeber mit dem AGG umgesetzt hat (vgl. dazu etwa die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2009 - 11 Ca 121/09 - Juris - und des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 8. Juli 2011 - 3 Sa 742/10 - BeckRS 2011, 78190) bleibt festzuhalten, dass eine Ausnahme vom Benachteiligungsverbot jedenfalls dann besteht, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
  • ArbG Hamburg, 28.08.2009 - 11 Ca 121/09
    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Bei allem Streit über die Reichweite dieser Ausnahmeregelung vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, die der deutsche Gesetzgeber mit dem AGG umgesetzt hat (vgl. dazu etwa die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2009 - 11 Ca 121/09 - Juris - und des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 8. Juli 2011 - 3 Sa 742/10 - BeckRS 2011, 78190) bleibt festzuhalten, dass eine Ausnahme vom Benachteiligungsverbot jedenfalls dann besteht, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welche die Entscheidung beeinflusst hat (BAG vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG, § 22 Nr. 3).
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