Rechtsprechung
   ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75439
ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15 B (https://dejure.org/2016,75439)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 18.11.2016 - 6 Ca 31/15 B (https://dejure.org/2016,75439)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 18. November 2016 - 6 Ca 31/15 B (https://dejure.org/2016,75439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,75439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 BetrAVG; § 4a BetrAVG; § 50 Abs 1 BetrVG; § 241 Abs 2 BGB; § 242 BGB; § 280 Abs 1 BGB; § 613a BGB; § 324 UmwG; § 256 Abs 1 ZPO
    Anwartschaft; Berechnung; Betriebsvereinbarung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche Altersversorgung; Betriebliche Übung; Betriebsübergang; Drei-Stufen-Theorie; Feststellungsinteresse; Kürzung; Schadensersatz; Schuldanerkenntnis; Treu und Glauben; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Er kann vielmehr die - mindestens zu zahlende - Höhe der Betriebsrente feststellen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2008, 3 AZR 783/06, AP Nr. 205 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 16; BAG, Urteil vom 29.07.2003, 3 AZR 630/02, AP Nr. 45 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter A. II.).

    Zum Teil wird auch im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang die Drei-Stufen-Theorie angewandt (BAG, Urteil vom 29.07.2003, 3 AZR 630/02, AP Nr. 45 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter B. I. 2. b, aa).

    Ein Eingriff auf der dritten Besitzstandsstufe ist jedenfalls gerechtfertigt, da die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung durch die BV Überleitung nach dem Betriebsübergang der Vereinheitlichung und Harmonisierung der bei der E. AG geltenden Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung diente (s. BAG, Urteil vom 29.07.2003, 3 AZR 630/02, AP Nr. 45 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter B I. 2. b. bb.; Schnitker/Grau , NZA-Beilage 2010, 68, 74).

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (s. BAG, Urteil vom 29.07.2003, 3 AZR 630/02, AP Nr. 45 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter B I. 2. b. bb.; Schnitker/Grau , NZA-Beilage 2010, 68, 74).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Wegen der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung ist in der Regel von einer Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für die Änderung unternehmenseinheitlicher Versorgungszusagen auszugehen (s. BAG, Beschluss vom 21.01.2003, 3 ABR 26/02, NJOZ 2003, 2274, 2277).

    Im Übrigen bestimmt der Arbeitgeber die betriebsverfassungsrechtliche Regelungsebene durch seine Entscheidung, ob eine betriebs- oder eine unternehmensweit geltende Regelung eingeführt werden soll (BAG, Beschluss vom 21.01.2003, 3 ABR 26/02, NJOZ 2003, 2274, 2277).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Vielmehr wird der Besitzstand aus einer erdienten Dynamik bereits aufrecht erhalten, wenn der Arbeitnehmer im Versorgungsfall zumindest den Betrag oder Rentenwert erhält, den er am Ablösungsstichtag bei Aufrechterhaltung der Dynamik der betreffenden Bemessungsfaktoren erreicht hatte (BAG, Urteil vom 11.12.2001, 3 AZR 128/01, NZA 2003, 1407, 1410; BAG, Urteil vom 18.02.2003, 3 AZR 81/02, AP Nr. 38 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter I. 2. c.; Blomeyer/Rolfs/Otto- Rolfs , BetrAVG, 6. Auflage 2015, Anhang § 1 Rn. 626), was im vorliegenden Fall - wie gesagt - der Fall ist.

    Ein Eingriff erfolgte daher aus sachlichen, nachvollziehbaren Gründen und ist jedenfalls gerechtfertigt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 27.06.2006, 3 AZR 255/05, NZA 2006, 1285 Rn. 50; offen gelassen von BAG, Urteil vom 18.02.2003, 3 AZR 81/02, NZA 2004, 98, 101).

  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01

    Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Eine betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (BAG, Urteil vom 23.04.2002, 3 AZR 224/01, AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Berechnung unter B. III. 1. der Gründe).

    Aus der zunächst erfolgten Zahlung der Betriebsrente in fehlerhafter Höhe kann ein verständiger Arbeitnehmer gem. den §§ 133, 157 BGB nicht schließen, dass die Beklagte eine Betriebsrente gewähren wollte, die über die Betriebsrente nach der BV Überleitung hinausgeht (zu einem vergleichbaren Fall BAG, Urteil vom 23.04.2002, 3 AZR 224/01, AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Berechnung unter B. III. 1. der Gründe).

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00

    Nachträgliche Verschlechterung der gesetzlichen Rente bei Frühverrentungsmodellen

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Sowohl für den Schaden als auch für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Gläubiger darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 01.07.1980, VI ZR 112/79, NJW 1980, 2186, 2187; BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

    Dies wäre vor allem deshalb erforderlich gewesen, weil es um eine innere Tatsache geht, für die keine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (s. BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00

    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Jedenfalls fordert das Bundesarbeitsgericht auch bei einer Neuregelung der Betriebsrente nach einem Betriebsübergang die Wahrung des nach § 2 BetrAVG erdienten Besitzstandes (BAG, Urteil vom 24.07.2001, 3 AZR 660/00, NZA 2002, 520, 522 f.).

    Zum Teil wird die Drei-Stufen-Theorie im Zusammenhang mit einer Verschlechterung der Versorgung nach Betriebsübergang nicht erwähnt (so z.B. BAG, Urteil vom 24.07.2001, 3 AZR 660/00, NZA 2002, 520 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Der sog. Zwei-Stämme-Lösung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 25.04.2014, 6 Sa 1431/13) ist nicht zu folgen.

    Weiter gehend geht das LAG Düsseldorf (Urteil vom 25.02.2014, 6 Sa 1431/13, abrufbar in der Datenbank juris ) davon aus, dass der bis zur Ablösung einer Versorgungsregelung nach einem Betriebsübergang erworbene Besitzstand zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet wird.

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Deshalb unterliegen Betriebsvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebsvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (BAG, Urteil vom 09.12.2014, 3 AZR 323/13, NZA 2015, 1198, Rn. 20).

    In diesen Fällen kann regelmäßig erst zu diesem Zeitpunkt beurteilt werden, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist (BAG, Urteil vom 09.12.2014, 3 AZR 323/13, NZA 2015, 1198, Rn. 22).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Vielmehr wird der Besitzstand aus einer erdienten Dynamik bereits aufrecht erhalten, wenn der Arbeitnehmer im Versorgungsfall zumindest den Betrag oder Rentenwert erhält, den er am Ablösungsstichtag bei Aufrechterhaltung der Dynamik der betreffenden Bemessungsfaktoren erreicht hatte (BAG, Urteil vom 11.12.2001, 3 AZR 128/01, NZA 2003, 1407, 1410; BAG, Urteil vom 18.02.2003, 3 AZR 81/02, AP Nr. 38 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter I. 2. c.; Blomeyer/Rolfs/Otto- Rolfs , BetrAVG, 6. Auflage 2015, Anhang § 1 Rn. 626), was im vorliegenden Fall - wie gesagt - der Fall ist.
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15
    Bei vernünftiger Würdigung muss sich eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung der Angelegenheit innerhalb des Unternehmens ergeben, die bloße Zweckmäßigkeit einer unternehmenseinheitlichen Regelung reicht dagegen nicht aus (BAG, Beschluss vom 14.12.1999, 1 ABR 27/98, NZA 2000, 783, 784).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 115/93

    Pflichten der mit der Einholung einer Scheckbestätigung beauftragten Bank

  • BGH, 01.07.1980 - VI ZR 112/79

    Pflichtverletzung - PVV - Haftung - Schaden - Verschulden

  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81

    Auskunft - Abstraktes Schuldanerkenntnis - DeklaratorischesSchuldanerkenntnis

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 517/03

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Höhe der Betriebsrente im

  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrages - vorgezogenes Altersruhegeld -

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 191/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 18.11.2016 (Az.: 6 Ca 31/15 B) wird, soweit sie gegen die Abweisung der Anträge zu 1 + 2 gerichtet ist, zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen.

    unter Abänderung des am 18.11.2016 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Oldenburg zum Aktenzeichen 6 Ca 31/15 B.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht