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   ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15   

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https://dejure.org/2015,50542
ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15 (https://dejure.org/2015,50542)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 12.08.2015 - 4 Ca 504/15 (https://dejure.org/2015,50542)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 12. August 2015 - 4 Ca 504/15 (https://dejure.org/2015,50542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Erhöhung der Arbeitszeit; Berücksichtigung eines die Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit anzeigenden teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes ; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
    Die Formulierung dieser Norm ist dahingehend auszulegen, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers auf Erhöhung der Arbeitszeit besteht (BAG, Urteil v. 15.08.2006, 9 AZR 8/06).

    Der Anspruch erstreckt sich darauf, dass der Arbeitnehmer bei einer zu besetzenden Stelle bevorzugt berücksichtigt wird (BAG, Urteil v. 15.08.2006, 9 AZR 8/06).

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
    Eine Arbeitsleistung sei nicht nur Wirtschaftsgut, sondern gestalte wesentlich das Leben des Arbeitnehmers und bestimme dadurch maßgeblich seine Persönlichkeit (BAG, Urteil v. 10.11.1955 AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2).
  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00

    Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
    Insofern könne zumindest für die Privatwirtschaft nicht auf die für den Bereich des öffentlichen Dienstes anerkannte Rechtslage (vgl. z.B. BAG, Urteil v. 14.11.2001, 7 AZR 568/00) zurückgegriffen werden, nach der eine Stellenbesetzung den Fortbestand des Erfüllungsanspruchs ausschließe und der zurückgewiesenen Bewerber auf Schadensersatzansprüche verwiesen werde.
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
    Dieser Zweck kann nur dann erreicht werden, wenn dem Arbeitnehmer ein durchsetzbarer Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit zusteht (BAG, Urteil v. 16.09.2008, 9 AZR 781/07).
  • LAG Köln, 15.10.2010 - 2 Ta 339/10

    Gegenstandswert für Aufstockungsantrag bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
    Dieser war jedoch auf drei Monatsgehälter zu begrenzen (vgl. LAG Köln, 15.10.2010, 2 Ta 339/10).
  • LAG Berlin, 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03

    Schadensersatz bei Verstoß des Arbeitgebers gegen § 9 TzBfG

    Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
    Sollte dies dem Arbeitgeber nicht gelingen, so gilt die behauptete gleiche Einigung als zugestanden (LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2003, 3 SA 1041/03).
  • ArbG Nürnberg, 13.05.2005 - 10 Ca 8711/04
    Auszug aus ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15
    Das Vorliegen freier Arbeitsplätze kann dargelegt werden, indem der Arbeitnehmer vorträgt, es seien Arbeitnehmer eingestellt worden (ArbG Nürnberg, Urteil v. 13.05.2005, 10 Ca 8711/04).
  • LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 12.08.2015 - 4 Ca 504/15 - abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des am 12.08.2015 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn, Az.: 4 Ca 504/15, die Klage abzuweisen.

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