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   ArbG Paderborn, 23.11.2005 - 3 Ca 1149/05   

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https://dejure.org/2005,30692
ArbG Paderborn, 23.11.2005 - 3 Ca 1149/05 (https://dejure.org/2005,30692)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 23.11.2005 - 3 Ca 1149/05 (https://dejure.org/2005,30692)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 23. November 2005 - 3 Ca 1149/05 (https://dejure.org/2005,30692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 17, 25 BBiG
    Angemessene Ausbildungsvergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren; Bemessung der Höhe einer Ausbildungsvergütung in einer außerbetrieblichen Einrichtung zur Verkäuferin

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Verkäuferin im Einzelhandel

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 626/00

    Höhe der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2005 - 3 Ca 1149/05
    Die Eigenart der Sonderprogramme bringt es mit sich, dass Bewerber für verschiedenartige Ausbildungsplätze vermittelt werden und hierbei aufgrund der zur Verfügung gestellten Sondermittel nicht nach Art der Berufsausbildung unterschiedliche und an den jeweiligen Tarifvertrag angepasste Ausbildungsvergütung gewährt werden können (vgl. BAG v. 16.01.2003 - 6 AZR 325/2001 - NZA - RR 2003, 607; BAG v. 24.10.2002 - 6 AZR 626/00 - DB 2003, 1002; BAG v. 15.11.2000 - 5 AZR 296/99 - NZA 2001, 1248).

    In einem ähnlichen Fall hat das BAG eine Ausbildungsvergütung noch als einen erheblichen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten angesehen, die nur 35 % der im Drittbetrieb geschuldeten tariflichen Ausbildungsvergütung betrug (vgl. BAG v. 24.10.2003 - 6 AZR 626/00 - a.a.O.).

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2005 - 3 Ca 1149/05
    Die Eigenart der Sonderprogramme bringt es mit sich, dass Bewerber für verschiedenartige Ausbildungsplätze vermittelt werden und hierbei aufgrund der zur Verfügung gestellten Sondermittel nicht nach Art der Berufsausbildung unterschiedliche und an den jeweiligen Tarifvertrag angepasste Ausbildungsvergütung gewährt werden können (vgl. BAG v. 16.01.2003 - 6 AZR 325/2001 - NZA - RR 2003, 607; BAG v. 24.10.2002 - 6 AZR 626/00 - DB 2003, 1002; BAG v. 15.11.2000 - 5 AZR 296/99 - NZA 2001, 1248).
  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 325/01

    Berufsbildungsrecht - Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus ArbG Paderborn, 23.11.2005 - 3 Ca 1149/05
    Die Eigenart der Sonderprogramme bringt es mit sich, dass Bewerber für verschiedenartige Ausbildungsplätze vermittelt werden und hierbei aufgrund der zur Verfügung gestellten Sondermittel nicht nach Art der Berufsausbildung unterschiedliche und an den jeweiligen Tarifvertrag angepasste Ausbildungsvergütung gewährt werden können (vgl. BAG v. 16.01.2003 - 6 AZR 325/2001 - NZA - RR 2003, 607; BAG v. 24.10.2002 - 6 AZR 626/00 - DB 2003, 1002; BAG v. 15.11.2000 - 5 AZR 296/99 - NZA 2001, 1248).
  • LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 69/06

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung in öffentlich geförderten

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2005 - 3 Ca 1149/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    die Beklagten unter Abänderung des am 23. November 2005 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn - 3 Ca 1149/05 - als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 3.873,40 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf 1.744,00 EUR seit dem 01.01.2005 sowie auf jeweils 354, 90 EUR seit dem 01.02.2005, 01.03.2005, 01.04.2005, 01.05.2005, 01.06.2005 und 01.07.2005 zu zahlen.

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