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ArbG Passau, 14.01.1988 - 2 Ca 390/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 611 ff.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücknahme; Abmahnung; Arbeitnehmer; Personalakte; Betriebsordnung
Papierfundstellen
- BB 1988, 630
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Auszug aus ArbG Passau, 14.01.1988 - 2 Ca 390/87
»Nach inzwischen gefestigter Rechtspr. des BAG (zuletzt [in] BB 1986, 594 [hier: VI (604) 161 c]) kann der ArbNehmer die Rücknahme einer mißbilligenden Äußerung des ArbGebers verlangen, wenn diese nach Form und Inhalt dazu geeignet ist, ihn in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen. - BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
Auszug aus ArbG Passau, 14.01.1988 - 2 Ca 390/87
Ein Rechtsschutzbedürfnis für Rücknahme, Entfernung oder Erklärung der Unwirksamkeit einer möglicherweise sachlich unzutreffenden schriftlichen Rüge oder Verwarnung des ArbGebers kann nur dann bejaht werden, wenn es sich hierbei um eine Abmahnung im kündigungsrechtlichen Sinne handelt (vgl. hierzu BAG [in DB 1980, 1351 Ä hier: VI (614) 76 b-c]), da hierdurch der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet wird; fernerhin ist das Rechtsschutzbedürfnis dann zu bejahen, wenn konkrete Nachteile für das berufliche Fortkommen oder sonstige Rechtspositionen des ArbNehmers zu erwarten sind.