Rechtsprechung
ArbG Passau, 28.11.2007 - 1 Ca 1130/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Passau, 28.11.2007 - 1 Ca 1130/07
- LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09
Wird zitiert von ...
- LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08
Verpflichtung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung einer …
2007 - 1 Ca 1130/07 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Passau, Az.1 Ca 1130/07 vom 28.11.2007 verurteilt, an den Kläger EUR 174.000,00 Zug um Zug gegen Abschluss eines Aufhebungsvertrages des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Passau, Az. 1 Ca 1130/07 vom 28.11.2007 wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Abgabe der Willenserklärung auf Abschluss eines entsprechenden Aufhebungsvertrages, wie in Ziff. I. bezeichnet, in Verzug befindet.