Rechtsprechung
ArbG Regensburg, 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- rewis.io
Anspruch auf Verrentung eines Versorgungsguthabens
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15
- LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
- BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der …
Auszug aus ArbG Regensburg, 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15
Im Übrigen entspricht diese Auslegung auch der Wertung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sowie der Rechtsprechung des BAG (z. B. BAG, Urteil v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10), wonach im Grundsatz laufende Rentenzahlungen und einmalige Kapitalleistungen nach dem Betriebsrentengesetz gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung darstellen.Darüber hinaus hängt die Frage, ob ein Arbeitnehmer in der Lage ist, durch Eigenvorsorge Einbußen bei der Altersversorgung zu vermeiden, in einem hohen Maße von den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers ab (vgl. BAG, Urteil v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10).
Durch die Verrentung des Versorgungsguthabens wird die der Altersversorgung definitionsmäßig immanente Versorgungssicherheit am stärksten verwirklicht (BAG, Urteil v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10).
Trotz ausdrücklichen Hinweises der Kammer in der mündlichen Verhandlung vom 25.04.2016 hat die Beklagte auch nicht behauptet, dass sie auf Dauer nicht in der Lage sei, die Kosten der Verrentung einschließlich der daran anknüpfenden Anpassungsprüfungen aufzubringen (vgl. auch BAG, Urteil v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10).
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 539/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
Auszug aus ArbG Regensburg, 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15
Nach den Vorgaben des BAG, Urteil v. 11.10.2011 - Az. 3 AZR 539/09, wäre dies nur dann gegeben, wenn die Beklagte annehmen müsste, dass es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein werde, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen.Nach den Vorgaben des BAG (vgl. BAG, Urteil v. 11.10.2011, Az. 3 AZR 539/09) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Beklagte annehmen müsste, dass es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen.
- BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 127/99
Anwendungsbereich des betriebsrentenrechtlichen Abfindungsverbots
Auszug aus ArbG Regensburg, 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15
Diese Beschränkung sei interessengerecht, da im Anwartschaftstadium ein stärkeres Bedürfnis bestehe, den Arbeitnehmer "vor sich selbst zu schützen" (vgl. BAG, Urteil v. 21.03.2000 - 3 AZR 127/99).
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94
Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung
Auszug aus ArbG Regensburg, 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15
Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (BAG, Urteil v. 24.04.2996 - 5 AZR 1031/94). - BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03
Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision
Auszug aus ArbG Regensburg, 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15
Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. für viele BAG, Urteil v. 16.06.2004 - 4 AZR 408/03). - BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
Auszug aus ArbG Regensburg, 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15
Demnach hat eine Kontrolle nach Maßgabe des § 315 BGB zu erfolgen (BAG, Urteil v. 12.12.2007, NZA 2008, 409).
- LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
Betriebliche Altersversorgung, Wahlrecht, Verrentung, Einmalkapital, …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15 - wie folgt abgeändert:.Wegen des weiteren unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien und ihre erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15 - Bezug genommen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 01.08.2016 - Az. 10 Ca 2946/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.