Rechtsprechung
ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung - TV Altersteilzeitarbeit Tarifgemeinschaft Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09
- LAG München, 18.05.2011 - 5 Sa 1093/10
- BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 664/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
Altersteilzeit - Überforderungsquote
Auszug aus ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt, ab einem bestimmten Stichtag seine Verwaltungspraxis zu ändern (vgl. BAG, Urt. v. 15.04.2008, AZ 9 AZR 111/07).Dies hat das BAG auch in seinem Urt. v. 15.04.2008 (BAG, Urt. v. 15.04.2008, AZ 9 AZR 111/07) bezüglich eines in der Zukunft liegenden Stichtages bestätigt.
Es besteht daher bei einem Stichtag in der Zukunft ohne ausreichende Information der berechtigten Arbeitnehmer nach Auffassung des BAG (vgl. BAG, Urt. v. 15.04.2008, AZ 9 AZR 111/07) die Möglichkeit der zufälligen faktischen "Überholung" von Arbeitnehmern mit älteren Rechten; dies wäre willkürlich.
- BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel
Auszug aus ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09
§ 311 a Abs. 1 BGB stellt klar, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 15.09.2009, AZ 9 AZR 643/08).Der Arbeitgeber muss bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen (BAG, Urt. v. 15.09.2009, AZ 9 AZR 643/08).
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01
Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer
Auszug aus ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09
Dem Gericht steht ein Kontrollrecht über die Billigkeit der Bestimmung zu und für den Fall, dass die gesetzlichen Grenzen nicht eingehalten werden, das Recht zur eigenen Sachentscheidung; insoweit unterscheidet sich die Billigkeitskontrolle im Rahmen des Zivilrechts und der verwaltungsgerichtlichen Ermessenskontrolle (BAG, Urt. v. 03.12.2002, AZ 9 AZR 457/01;… BAG Urt. v. 10.05.2005, AZ 9 AZR 294/04).
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung
Auszug aus ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09
Dem Gericht steht ein Kontrollrecht über die Billigkeit der Bestimmung zu und für den Fall, dass die gesetzlichen Grenzen nicht eingehalten werden, das Recht zur eigenen Sachentscheidung; insoweit unterscheidet sich die Billigkeitskontrolle im Rahmen des Zivilrechts und der verwaltungsgerichtlichen Ermessenskontrolle (…BAG, Urt. v. 03.12.2002, AZ 9 AZR 457/01; BAG Urt. v. 10.05.2005, AZ 9 AZR 294/04). - BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07
Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - …
Auszug aus ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09
Grundsätzlich kann sich der Arbeitgeber auch auf die von der gewünschten Vertragslaufzeit ausgehende besondere Kostenbelastung berufen (vgl. BAG, Urt. v. 14.10.2008, AZ 9 AZR 511/07). - LAG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 14 Sa 26/09
Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell - Ermessensentscheidung …
Auszug aus ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09
52 b) Um den Grundsatz des Vorrangs von Arbeitnehmern mit älteren Rechten nicht ohne zwingende Notwendigkeit über Gebühr einzuschränken und eine faktische "Überholung" von Arbeitnehmern mit älteren Rechten weitestgehend auszuschließen, ist vom Arbeitgeber bei einer Änderung seiner Verwaltungspraxis zu verlangen, dass er einen Stichtag in der Zukunft wählt, um Arbeitnehmern mit älteren Rechten die hinreichende Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung zu stellen und so eine zufällige und damit willkürliche faktische Überholung von Arbeitnehmern mit älteren Rechten zu verhindern (vgl. LAG Baden Württemberg, Urt. v. 09.02.2010, AZ 14 Sa 26/09). - LAG Düsseldorf, 08.01.2009 - 11 Sa 1068/08
Altersteilzeitvertrag
Auszug aus ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09
Dem von der Beklagten angeführten Urteil des LAG Düsseldorf vom 08.01.2009 (AZ 11 Sa 1068/08) liegt ein Fall zugrunde, in dem die Klägerin zwar noch vor der Änderung der Verwaltungspraxis einen Antrag auf Altersteilzeit stellte, diese aber erst in ca. 11/2 Jahren beginnen sollte.
- LAG München, 18.05.2011 - 5 Sa 1093/10
Altersteilzeitantrag
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 09.09.2010 - Az. 8 Ca 984/09 - wird abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 09.09.2010 - Az. 8 Ca 984/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.