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   ArbG Regensburg, 15.02.2017 - 6 Ca 2586/16   

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ArbG Regensburg, 15.02.2017 - 6 Ca 2586/16 (https://dejure.org/2017,51687)
ArbG Regensburg, Entscheidung vom 15.02.2017 - 6 Ca 2586/16 (https://dejure.org/2017,51687)
ArbG Regensburg, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 6 Ca 2586/16 (https://dejure.org/2017,51687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fehlende Betriebsratsanhörung - Kündigung bei Grad der Behinderung von 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus ArbG Regensburg, 15.02.2017 - 6 Ca 2586/16
    Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es hierbei nicht an (vgl. BAG, Urt. v. 19.12.2013 - 6 AZR 190/12).

    Ferner hat der Betriebsrat nur bei Kenntnis von einer Behinderung des Arbeitnehmers im Sinne des AGG die Möglichkeit, zu beurteilen, ob die beabsichtigte Kündigung eine unzulässige Benachteiligung wegen einer Behinderung nach § 1 AGG darstellt, was nach der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts selbst bei einem GdB von 10 denkbar ist (BAG, Urt. v. 19.12.2013 - 6 AZR 190/12).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Regensburg, 15.02.2017 - 6 Ca 2586/16
    Eine Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse des Klägers auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gegenüber dem Interesse der Beklagten auf Nichtbeschäftigung des Klägers überwiegt, weil die Kündigung erstinstanzlich für unwirksam befunden wurden und überwiegende schützenswerte Interessen der Beklagten einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen (BAG, Beschl. v. 27.02.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Regensburg, 15.02.2017 - 6 Ca 2586/16
    Folgerichtig erfasst auch das AGG, dessen Bestimmungen unbeschadet von § 2 Abs. 4 AGG bei der Auslegung der Kündigungsschutzbestimmungen zu berücksichtigen sind (vgl. BAG, Urt. v. 06.11.2008 - 2 AZR 523/07), auch "einfache" Behinderungen.
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Regensburg, 15.02.2017 - 6 Ca 2586/16
    Bei dem beim Kläger festgestellten GdB von 30 ist vom Vorliegen einer Behinderung nach diesem Verständnis auszugehen (vgl. BAG, Urt. v. 28.04.2011 - 8 AZR 515/10).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Regensburg, 15.02.2017 - 6 Ca 2586/16
    Vielmehr ist über sämtliche "Sozialdaten" zu informieren, die bei objektiver Betrachtung für die Stellungnahme des Betriebsrats bedeutsam sein können (BAG, Urt. v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Regensburg, 15.02.2017 - 6 Ca 2586/16
    Der Arbeitgeber darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat daher nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG, Urt. v. 16.07.2015 - 2 AZR 15/15).
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