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ArbG Regensburg, 23.04.2009 - 5 Ca 3260/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 23.04.2009 - 5 Ca 3260/08
- LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09
- BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 111/10
Wird zitiert von ... (2)
- LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09
Bürgenhaftung des Generalunternehmers für das Mindestarbeitsentgelt nach …
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 23.04.2009 - Az.: 5 Ca 3260/08 - wird hinsichtlich eines Betrags von EUR 20.211,07 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus diesem Betrag seit 11.11.2008 zurückgewiesen.(5 Ca 3260/08) abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 111/10
Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 23. April 2009 - 5 Ca 3260/08 - abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 20.211,07 Euro nebst Zinsen zu zahlen.