Rechtsprechung
ArbG Reutlingen, 15.10.2015 - 2 Ca 128/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 15.10.2015 - 2 Ca 128/15
- LAG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - 15 Sa 82/15
- BAG, 23.05.2017 - 2 AZR 595/16
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - 15 Sa 82/15
Zustellungsmangel einer unbeglaubigten Abschrift der Klageschrift - rügelose …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 15.10.2015 - 2 Ca 128/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 15.10.2015 - 2 Ca 128/15 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 15.10.2015 - 2 Ca 128/15 - aufgehoben; es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 03.07.2015 noch durch die - hilfsweise ausgesprochene - ordentliche Kündigung vom 03.07.2015 aufgehoben wurde.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 15.10.2015 - 2 Ca 128/15 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 15.10.2015 - 2 Ca 128/15 - abgeändert.