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   ArbG Reutlingen, 18.01.2007 - 2 BV 5/06   

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ArbG Reutlingen, 18.01.2007 - 2 BV 5/06 (https://dejure.org/2007,22016)
ArbG Reutlingen, Entscheidung vom 18.01.2007 - 2 BV 5/06 (https://dejure.org/2007,22016)
ArbG Reutlingen, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 2 BV 5/06 (https://dejure.org/2007,22016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei der Einstellung erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger i.S.d. § 16 Abs 3 SGB 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitwirkungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von sogenannten Ein-Euro-Jobbern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im Falle der Beschäftigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger im Betrieb; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Beschäftigung eines sog. Ein-Euro-Jobbers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus ArbG Reutlingen, 18.01.2007 - 2 BV 5/06
    Die Anwendung des § 99 BetrVG kommt auch in Betracht, wenn die fraglichen Personen überhaupt nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen (für Selbständige BAG AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; für Personen, die im Betrieb eine Ausbildung erhalten BAG AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972) oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen (für Zivildienstleistende BAG AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 5 A 11752/05

    Besetzung von Ein-Euro-Jobs nicht mitbestimmungspflichtig

    Auszug aus ArbG Reutlingen, 18.01.2007 - 2 BV 5/06
    Soweit abweichend von der hier vertretenen Ansicht für den öffentlichen Bereich ein Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung von Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 S.2 SGB II verneint wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz v.17.05.2006 - 5 A 11752/05 - PersVG 2006, 458 m.w.N.), ist darauf hinzuweisen, dass die Mitbestimmung nach dem BetrVG und dem Personalvertretungsrecht unterschiedliche Ansatzpunkte hat und die Einstellung im betriebsverfassungsrechtlichen und im personalvertretungsrechtlichen Sinne nicht deckungsgleich verstanden werden müssen.
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

    Auszug aus ArbG Reutlingen, 18.01.2007 - 2 BV 5/06
    Die Anwendung des § 99 BetrVG kommt auch in Betracht, wenn die fraglichen Personen überhaupt nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen (für Selbständige BAG AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; für Personen, die im Betrieb eine Ausbildung erhalten BAG AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972) oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen (für Zivildienstleistende BAG AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
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