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   ArbG Reutlingen, 28.01.2020 - 7 Ca 251/19   

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https://dejure.org/2020,2223
ArbG Reutlingen, 28.01.2020 - 7 Ca 251/19 (https://dejure.org/2020,2223)
ArbG Reutlingen, Entscheidung vom 28.01.2020 - 7 Ca 251/19 (https://dejure.org/2020,2223)
ArbG Reutlingen, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 7 Ca 251/19 (https://dejure.org/2020,2223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Vorfälligkeitszinsen bei auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangenen Betriebsrentenansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitszinsen bei auf den Pensionssicherungsverein übergegangenen Betriebsrentenansprüchen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1037
  • NZI 2020, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus ArbG Reutlingen, 28.01.2020 - 7 Ca 251/19
    In der Vergangenheit habe er zwar den Rechnungszins von 5, 5 % zugrunde gelegt, was vom BAG als rechtmäßig erachtet worden sei (BAG 11.10.1988, 3 AZR 295/87, ZIP 1989, 319).

    Auch die Nutzung eines anderen starren Zinssatzes (z. B. steuerlicher Zinssatz von 6 % nach § 6 Buchst. a Abs. 3 S. 3 EStG (insoweit bereits BAG v. 11.10.1988, 3 AZR 295/87) sowie ein fester Zinssatz von 5, 5 %) scheidet im Rahmen der vorzunehmenden Schätzung nach Ansicht des Gerichts aus.

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.10.1988 (3 AZR 295/87) einen Abzinsungssatz von 5, 5 % nicht beanstandet hat.

  • BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14

    Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen

    Auszug aus ArbG Reutlingen, 28.01.2020 - 7 Ca 251/19
    Auch der BGH führe in seinem Beschluss vom 09.03.2016 (XII ZB 540/14) aus, dass andere Zinssätze weniger geeignet seien.

    Jedoch hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ausgeführt, dass das "neue handelsrechtliche Bewertungsrecht so zu realistischen Stichtagswerten" führe, "die auch für Zwecke des Versorgungsausgleichs nutzbar gemacht werden können" und dass damit "künftig auch im Versorgungsausgleich zum maßgeblichen Stichtag (Ende der Elternzeit) ein klar definierter Rechnungszins zur Verfügung" stehe (Brambach/Siebert, Zur Geltendmachung von Insolvenzforderungen aus betrieblicher Altersversorgung, ZIns0 2019, 1570 ff. m. w. N.; BGH v. 09.03.2016, XII ZB 540/14 m.w. N.; BT-Drs. 16/11903).

  • BAG, 18.05.2021 - 3 AZR 317/20

    Betriebsrentenansprüche - Kapitalisierung - Abzinsungsfaktor

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 28. Januar 2020 - 7 Ca 251/19 - abgeändert.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 2/20

    Zur Insolvenzsicherung übergegangene Betriebsrentenansprüche - Schätzung des

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 28.01.2020 - 7 Ca 251/19 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 08.01.2020 - 7 Ca 251/19 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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