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   ArbG Rheine, 09.01.1997 - 3 (1) Ca 805/96   

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ArbG Rheine, 09.01.1997 - 3 (1) Ca 805/96 (https://dejure.org/1997,53998)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 09.01.1997 - 3 (1) Ca 805/96 (https://dejure.org/1997,53998)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 3 (1) Ca 805/96 (https://dejure.org/1997,53998)
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  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 570/97
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 09.01.1997 - 3 (1) Ca 805/96 wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 09.01.1997 - 3 (1) Ca 805/96 - abzuändern und festzustellen, daß der beklagte Kreis verpflichtet ist, sie ab 01.03.1994 in die Vergütungsgruppe III Fallgruppe 7 BAT einzugruppieren und den beklagten Kreis zu verurteilen, ab 01.03.1994 die monatliche Differenz zwischen der gezahlten Vergütung nach der Vergütungsgruppe IV a und der Vergütungsgruppe III BAT nebst 4 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

    die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 09.01.1997 - 3 (1) Ca 805/96 - zurückzuweisen.

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