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   ArbG Rheine, 18.08.2010 - 4 Ca 389/10   

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ArbG Rheine, 18.08.2010 - 4 Ca 389/10 (https://dejure.org/2010,52091)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 18.08.2010 - 4 Ca 389/10 (https://dejure.org/2010,52091)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 18. August 2010 - 4 Ca 389/10 (https://dejure.org/2010,52091)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 111/97

    Bestimmung eines Gesamturlaubsanspruchs für Beschäftigte eines

    Auszug aus ArbG Rheine, 18.08.2010 - 4 Ca 389/10
    Sofern an Sonn- bzw. Feiertagen eine Arbeitspflicht besteht, ist es nach Rechtsprechung des BAG so, dass diese urlaubsrechtlich als Werktage zu behandeln sind (BAG, Urteil vom 11.08.1998- 9 AZR 111/97).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

    Auszug aus ArbG Rheine, 18.08.2010 - 4 Ca 389/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts(vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06- Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03- BAGE 111, 204, 209; 8. September 1999 - 4 AZR 661/98- BAGE 92, 259, 263) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 338/99

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Auszug aus ArbG Rheine, 18.08.2010 - 4 Ca 389/10
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass wesentlich Gleiches nicht wesentlich ungleich behandelt werden darf, es sei denn, dass ein vernünftiger sachlicher Grund besteht, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (vgl. BAG Urteil vom 16.11.2000, NZA 2001, 796).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus ArbG Rheine, 18.08.2010 - 4 Ca 389/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts(vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06- Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03- BAGE 111, 204, 209; 8. September 1999 - 4 AZR 661/98- BAGE 92, 259, 263) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Rheine, 18.08.2010 - 4 Ca 389/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts(vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06- Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03- BAGE 111, 204, 209; 8. September 1999 - 4 AZR 661/98- BAGE 92, 259, 263) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG München, 13.12.2007 - 2 Sa 590/07

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Auszug aus ArbG Rheine, 18.08.2010 - 4 Ca 389/10
    Wenn der Kläger an einem Wochenfeiertag schon nach dem Dienstplan arbeitsfrei hat, befindet er sich in der gleichen Situation wie ein Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistung regelmäßig Montag bis Freitag erbringt, soweit ein Feiertag auf einen für diesen dienstfreien Samstag oder Sonntag fällt (vgl. LAG München Urteil vom 13.12.2007 - 2 Sa 590/07 zu § 6 Abs. 3 S. 3 TVöD).
  • LAG Hamm, 10.03.2011 - 16 Sa 1677/10

    Urlaubsgewährung für gesetzliche Feiertage; unbegründete Feststellungsklage zur

    Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 18.08.2010 - 4 Ca 389/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 18.08.2010 - 4 Ca 389/10 - aufzuheben und festzustellen, dass solche Tage innerhalb eines durch den Kläger in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs, die gesetzliche Feiertage sind, nicht als Arbeitstage im Sinne der Bemessung der Urlaubsdauer gelten, auch wenn der Kläger an diesen Tage ohne Urlaubsinanspruchnahme hätte arbeiten müssen.

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