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ArbG Schwerin, 29.08.2019 - 2 Ca 583/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 29.08.2019 - 2 Ca 583/19
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2020 - 5 Sa 197/19
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2020 - 5 Sa 197/19
Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich - Urlaubsabgeltung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 29.08.2019 - 2 Ca 583/19 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin vom 29.08.2019 - 2 Ca 583/19 - die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin als Urlaubsabgeltung EUR 3.050,64 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2018 zu zahlen.