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ArbG Senftenberg, 23.04.2009 - 4 Ca 330/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Senftenberg, 23.04.2009 - 4 Ca 330/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
Herausgabeanspruch; überlassene Arbeitsmittel; Bestimmtheit des Klageantrages; …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Senftenberg vom 23.04.2009 - 4 Ca 330/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Teilurteil des Arbeitsgerichts Senftenberg - 4 Ca 330/08 - vom 23. April 2009, aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin folgende Gegenstände herauszugeben, dem Beklagten zur Herausgabe der nachfolgenden Gegenstände eine Frist von vier Wochen ab Rechtskraft des Urteils zu setzen, nach deren Ablauf die Klägerin die Leistung ablehnt und nach fruchtlosem Fristablauf die nachfolgend aufgeführten den jeweiligen Gegenständen zugeordneten Summen nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit Fristablauf zu zahlen:.