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   ArbG Siegburg, 16.09.2010 - 1 Ca 919/09   

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ArbG Siegburg, 16.09.2010 - 1 Ca 919/09 (https://dejure.org/2010,40508)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 16.09.2010 - 1 Ca 919/09 (https://dejure.org/2010,40508)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 16. September 2010 - 1 Ca 919/09 (https://dejure.org/2010,40508)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.09.2010 - 1 Ca 919/09
    Für den Feststellungsantrag ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse gegeben: Die Parteien streiten um den Umfang der Zahlungsverpflichtung der Beklagten, dies kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 - zitiert nach juris).

    Da das AGG keine Übergangsregelung enthält, findet es auch dann Anwendung, wenn wie hier die beanstandete Benachteiligung nach Inkrafttreten des AGG eingetreten ist, auch wenn sie auf einem vor Inkrafttreten des AGG abgeschlossenen Tarifvertrages beruht (BAG 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 - zitiert nach juris).

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.09.2010 - 1 Ca 919/09
    Der Europäische Gerichtshof (17.10.1989 , Rs C-109/88, Danfoss, NZA 1990, 772; 03.10.2006, Rs C-17/05, Cadman, zitiert nach juris) im Zusammenhang mit der Geschlechtsdiskriminierung durch Entgeltsystemen, die die Entgelthöhe u.A. von dem Kriterium der Anciennität abhängig machen, entschieden, dass das Kriterium der Beschäftigungsdauer grundsätzlich nicht eine Diskriminierung wegen des Geschlechts begründet, da die Anciennität mit der Berufserfahrung einhergehe und diese den Arbeitnehmer im allgemeinen befähige, seine Arbeit besser zu verrichten, stehe es dem Arbeitgeber frei, die Anciennität bei der Entlohnung zu berücksichtigen, ohne dass er ihre Bedeutung für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben darlegen müsse.
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.09.2010 - 1 Ca 919/09
    Infolge der nicht gerechtfertigten Benachteiligung kann die Klägerin verlangen, so gestellt zu werden wie die lebensälteren Beschäftigten, es hat also eine Anpassung nach oben zu erfolgen (EuGH 27.06.1990 - Rs C-33/89, zitiert nach juris; ErfK-Schlachter, a.a.O, § 7 Rn 5).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.09.2010 - 1 Ca 919/09
    Der Europäische Gerichtshof (17.10.1989 , Rs C-109/88, Danfoss, NZA 1990, 772; 03.10.2006, Rs C-17/05, Cadman, zitiert nach juris) im Zusammenhang mit der Geschlechtsdiskriminierung durch Entgeltsystemen, die die Entgelthöhe u.A. von dem Kriterium der Anciennität abhängig machen, entschieden, dass das Kriterium der Beschäftigungsdauer grundsätzlich nicht eine Diskriminierung wegen des Geschlechts begründet, da die Anciennität mit der Berufserfahrung einhergehe und diese den Arbeitnehmer im allgemeinen befähige, seine Arbeit besser zu verrichten, stehe es dem Arbeitgeber frei, die Anciennität bei der Entlohnung zu berücksichtigen, ohne dass er ihre Bedeutung für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben darlegen müsse.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.09.2010 - 1 Ca 919/09
    Jedenfalls ist bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 S.2 AGG zu beachten, dass rein individuelle Beweggründe wie Kostenreduzierung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit allein nicht als rechtmäßige Ziele anzusehen sind, sondern es sich immer um sozialpolitische Ziele handeln muss, wenngleich den Arbeitgebern bzw. Tarifpartnern bei der Verfolgung dieser Ziele ein gewisser Grad an Flexibilität eingeräumt ist (EuGH 05.03.2009- Rs C-388/07- NZA 2009, 305).
  • LAG Köln, 21.03.2011 - 2 Sa 1246/10

    Anrechnung von Zulagen nach Betriebszugehörigkeit; unbegründete Zahlungs- und

    - 1 Ca 919/09 - abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.09.2010 -1 Ca 919/09- abzuändern und die Klage abzuweisen.

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