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ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers; Änderung der Umstände nach einer betriebsbedingten rechtswirksamen Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung wegen insolvenzbedingtem ...
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- BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
jeweils unter Hinweis auf BAG vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97 in NzA 99, 422, dass in dieser Entscheidung ausdrücklich offen ließ, ob ein Fortsetzungsanspruch auch bei Übernahme materieller und immaterieller Betriebsmittel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben sei und dabei auch feststellte, dass jedenfalls keine Notwendigkeit bestehe, einen solchen Fortsetzungsanspruch im Falle der Betriebsübernahme im Insolvenzverfahren des Veräußerers anzuerkennen).Richtig ist insoweit jedenfalls, dass das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 10.12.1998 (8 AZR 324/97 a.a.O.) den Abschluss eines rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor Betriebsübergang abgeschlossenen Aufhebungsvertrages mit dem Altarbeitgeber im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Übernahmevertrages in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft als dem Anspruch auf Wiedereinstellung entgegenstehend angenommen hat und zwar deshalb, weil ein Wiedereinstellungsverlangen voraussetze, dass das Arbeitsverhältnis zuvor (wirksam) gekündigt worden sei und für Arbeitnehmer, die aufgrund eigenen Willensentschlusses ausgeschieden seien, keine rechtliche Notwendigkeit bestehe, ihnen einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegen den Betriebserwerber einzuräumen.
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Ein geeignetes Korrektiv bildet hierzu die vertragliche Nebenpflicht zum erneuten Abschluss eines Arbeitsvertrages (vgl. BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 in NzA 2000, 1097). - BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Es besteht jedoch weitgehend Einigkeit, dass bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers dann bestehen kann, wenn sich zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist und unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (vgl. BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 in AP-Nr. 1 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 06.08.1997 -7 AZR 557/96 in AP-Nr. 2 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 in AP-Nr. 4 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 in AP-Nr. 5 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" und vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 in AP-Nr. 45 zu § 1 KSchG "Soziale Auswahl").
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Es besteht jedoch weitgehend Einigkeit, dass bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers dann bestehen kann, wenn sich zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist und unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (vgl. BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 in AP-Nr. 1 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 06.08.1997 -7 AZR 557/96 in AP-Nr. 2 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 in AP-Nr. 4 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 in AP-Nr. 5 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" und vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 in AP-Nr. 45 zu § 1 KSchG "Soziale Auswahl"). - BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96
Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen …
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Es besteht jedoch weitgehend Einigkeit, dass bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers dann bestehen kann, wenn sich zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist und unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (vgl. BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 in AP-Nr. 1 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 06.08.1997 -7 AZR 557/96 in AP-Nr. 2 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 in AP-Nr. 4 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 in AP-Nr. 5 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" und vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 in AP-Nr. 45 zu § 1 KSchG "Soziale Auswahl"). - LAG Köln, 20.12.2002 - 11 (13) Sa 593/02
Wiedereinstellungsanspruch, Fortsetzungsanspruch, Betriebsübergang, Übergang von …
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Teilweise wird ein Wiedereinstellungsanspruch gegen den Betriebserwerber in der Insolvenz gänzlich verneint (so LAG Frankfurt vom 25.01.2001 - 11 Sa 908/99 n.v. und LAG Köln vom 20.12.2002 - 11 (13) Sa 593/02 n. rkr. - LAG Hessen, 25.01.2001 - 11 Sa 908/99
Anforderungen an den Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Teilweise wird ein Wiedereinstellungsanspruch gegen den Betriebserwerber in der Insolvenz gänzlich verneint (so LAG Frankfurt vom 25.01.2001 - 11 Sa 908/99 n.v. und LAG Köln vom 20.12.2002 - 11 (13) Sa 593/02 n. rkr. - LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02
Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, …
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Ist dies der Fall, dann müsse der Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen (ab 01.04.2002 im Hinblick auf § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB n.F. innerhalb eines Monats) nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen den Wiedereinstellungsanspruch gegenüber dem Erwerber geltend machen (vgl. LAG Hamm vom 04.06.2002 - 4 Sa 57/02 in AR Blattei, ES 915, Nr. 21). - BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Es besteht jedoch weitgehend Einigkeit, dass bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers dann bestehen kann, wenn sich zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist und unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (vgl. BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 in AP-Nr. 1 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 06.08.1997 -7 AZR 557/96 in AP-Nr. 2 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 in AP-Nr. 4 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 in AP-Nr. 5 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" und vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 in AP-Nr. 45 zu § 1 KSchG "Soziale Auswahl"). - BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Es besteht jedoch weitgehend Einigkeit, dass bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers dann bestehen kann, wenn sich zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist und unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (vgl. BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 in AP-Nr. 1 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 06.08.1997 -7 AZR 557/96 in AP-Nr. 2 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 in AP-Nr. 4 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" , vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 in AP-Nr. 5 zu § 1 KSchG "Wiedereinstellung" und vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 in AP-Nr. 45 zu § 1 KSchG "Soziale Auswahl").