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   ArbG Siegburg, 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16   

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https://dejure.org/2016,43079
ArbG Siegburg, 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16 (https://dejure.org/2016,43079)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16 (https://dejure.org/2016,43079)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 25. November 2016 - 3 Ca 1308/16 (https://dejure.org/2016,43079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer außerordentlichen Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung; Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der Vergütungsdifferenzen zwischen der gezahlten Vergütung und der nach der Tarifeinigung zu zahlenden Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BAG, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind (vgl. BAG vom 10.10.2010 - 5 AZR 633/09 - juris).
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16
    Der Wortlaut "lehnt sich an" enthält nach der ständigen Rechtsprechung des BAG eine Bezugnahme auf die genannten Tarifverträge (vgl. u.a. BAG vom 23.03.2011 - 5 AZR 153/10 - juris; BAG vom 13.02.2013 - 5 AZR 2/12 - juris).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16
    Die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung setzt voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist und sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer in billiger Weise hinnehmen muss (BAG vom 27.11.2008 - 2 AZR 757/07 - juris.).
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht entgegen der Ansicht des Beklagten auch nicht durch seine Entscheidung vom 24.02.2016 - 4 AZR 990/13 etwas geändert.
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 153/10

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

    Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16
    Der Wortlaut "lehnt sich an" enthält nach der ständigen Rechtsprechung des BAG eine Bezugnahme auf die genannten Tarifverträge (vgl. u.a. BAG vom 23.03.2011 - 5 AZR 153/10 - juris; BAG vom 13.02.2013 - 5 AZR 2/12 - juris).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16
    Das Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn sie gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (vgl. BAG vom 06.11.2002 - 5 AZR 364/01 - Juris).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus ArbG Siegburg, 25.11.2016 - 3 Ca 1308/16
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz dient allein zur Begründung von Rechten, nicht aber zu deren Einschränkung (BAG v. 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - NZA 2003, 147).
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