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   ArbG Solingen, 04.09.2012 - 2 Ca 111/12 lev   

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https://dejure.org/2012,50960
ArbG Solingen, 04.09.2012 - 2 Ca 111/12 lev (https://dejure.org/2012,50960)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 04.09.2012 - 2 Ca 111/12 lev (https://dejure.org/2012,50960)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 04. September 2012 - 2 Ca 111/12 lev (https://dejure.org/2012,50960)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.09.2012 - 2 Ca 111/12
    In seiner Grundsatzentscheidung vom 17.06.1999 (2 AZR 141/99) hat das Bundesarbeitsgericht allerdings im Zusammenhang mit der Unternehmerentscheidung, den Personalbestand auf Dauer zu reduzieren, folgendes klargestellt:.
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.09.2012 - 2 Ca 111/12
    Eine solche unternehmerische Entscheidung unterliegt allein einer Missbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist (BAG, 16.12.2004, 2 AZR 66/04).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.09.2012 - 2 Ca 111/12
    In seiner Entscheidung vom 16.12.2010 (2 AZR 770/09) hat das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit dem Abbau einer Hierarchieebene klargestellt, dass es näherer Darlegungen stets bedarf, damit geprüft werden kann, ob der Beschäftigungsbedarf für den betroffenen Arbeitnehmer tatsächlich entfallen und die Entscheidung weder offensichtlich unsachlich noch willkürlich ist.
  • LAG Düsseldorf, 19.02.2013 - 16 Sa 1652/12

    Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer -Rechtsmissbrauch bei

    1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.09.2012 - 2 Ca 111/12 lev - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.09.2012 - 2 Ca 111/12 lev - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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