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   ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18   

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https://dejure.org/2019,32548
ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18 (https://dejure.org/2019,32548)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 04.10.2019 - 1 BV 27/18 (https://dejure.org/2019,32548)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 04. Oktober 2019 - 1 BV 27/18 (https://dejure.org/2019,32548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Betriebsrat Borbet aufgelöst

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebrat - Und zack ... war der 13-köpfige Betriebsrat erstmal weg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsgericht Solingen löst Betriebsrat Borbet auf

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gericht löst Betriebsrat des Felgenherstellers Borbet auf

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn der Betriebsrat durch Blockieren die Auflösung provoziert

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des Vorsitzenden aus dem Gremium

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle ohne

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Bezüglich des letzten Verfahrens wurde auch die zweitinstanzliche Entscheidung zum Aktenzeichen 3 TaBV 36/19 vom 16.07.2019 zum Gegenstand der Verhandlung gemacht.

    Im Verfahren 3 TaBV 36/19 legte der Betriebsrat einen Beschluss vom 04.04.2019 vor, nach dem eine Betriebsvereinbarung zur physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilung abzuschließen und mangels eigenen Sachverstandes seinen späteren Verfahrensbevollmächtigten damit zu beauftragen sei, ihn bei der Erstellung und Verhandlung einer entsprechenden Betriebsvereinbarung sachverständig zu unterstützen.

    In allen drei Fällen erwiderte der Arbeitgeber - wie teilweise soeben dargelegt - innerhalb der gesetzten Frist, und zwar im Verfahren 2 BV 21/19 am 18.03.2019, im Verfahren 2 BV 36/19 durch Mail vom 14.05.2019, im Verfahren 2 BV 39/19 durch Mail vom 14.05.2019 und im Verfahren 3 TaBV 36/19 mit Mail vom 08.04.2019.

    Der Verstoß liegt dabei - soweit die Verfahren 3 TaBV 36/19 (LAG Düsseldorf vom 16.07.2019), 2 BV 21/19 (Arbeitsgericht Solingen vom 01.07.2019), 2 BV 36/19 (Arbeitsgericht Solingen vom 01.07.2019) und 2 BV 39/19 (Arbeitsgericht Solingen vom 01.07.2019) betroffen sind - sowohl in der der Einleitung des Beschlussverfahrens vorrangehenden Verhaltensweise des Betriebsrates, die - soweit die Verfahren 3 TaBV 36/19, 2 BV 36/19 und 2 BV 39/19 betroffen sind, untechnisch gesprochen "erpresserisch" war - als auch in der Einleitung des kostenauslösenden Beschlussverfahrens selbst, die unter gravierender Missachtung des Gebots vorherigen Verhandlung (§ 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG) erfolgte.

    Zudem forderte er den Arbeitgeber zumindest in den Verfahren 2 BV 36/19, 2 BV 39/19 und 3 TaBV 36/19 mit gleichlaufender Frist auf, eine Vergütungsvereinbarung zu unterzeichnen.

    im Verfahren 3 TaBV 36/19:.

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Das Arbeitsgericht kann mit einem Antrag nach § 100 ArbGG erst angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind ( BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 , juris, Rz. 17 ).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (BAG, Beschluss vom 18.03.2015, 7 ABR 4/13).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (BAG, Beschluss vom 18.03.2015, 7 ABR 4/13).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (BAG, Beschluss vom 18.03.2015, 7 ABR 4/13).

  • ArbG Ulm, 10.07.2020 - 1 BV 2/19

    Alles falsch gemacht

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Das Verfahren zur Auflösung des Betriebsrats, das seitens des Arbeitgebers eingeleitet wurde (1 BV 27/2.) und jenes, das seitens der Belegschaft eingeleitet wurden (1 BV 2/19), hat das Arbeitsgericht Solingen mit Beschluss vom 21.06.2019 (vgl. Bl. 361 ff d.A.) unter Führung des Verfahrens 1 BV 27/2.

    Der Antrag der Belegschaft aus dem Verfahren 1 BV 2/19, welches mit dem vorliegenden Verfahren verbunden worden ist, erfüllt diese Voraussetzungen.

    Dem Arbeitsgericht liegen ausweislich der Akte zum Verfahren 1 BV 2/19 mindestens 246 Original-Antragsschriften von Arbeitnehmern des Arbeitgebers vor (vgl. Bl. 20-220 sowie 250-304 d.A. 1 BV 2/19), so dass das Quorum unzweifelhaft erreicht ist.

  • BAG, 25.06.2014 - 7 ABR 70/12

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Dieser ist allenfalls dann hinzuzuziehen, wenn juristische Regelungsfragen anstehen, die der Betriebsrat mit den ihm betriebsintern oder sonst zumutbar zur Verfügung stehenden oder angebotenen Mitteln und Erkenntnisquellen nicht sachgerecht klären kann (vgl. BAG vom 25.06.2014 - 7 ABR 70/12 , juris, Rz. 21 ff.).

    Diese Reaktion der Beteiligten zu 2.) bewegt sich auf dem Boden der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 25.06.2014 - 7 ABR 70/12 , juris, Rz. 20 ), die es dem Arbeitgeber durchaus erlaubt, dem Verlangen des Betriebsrats nach einer Vereinbarung gemäß  § 80 Abs. 3 BetrVG zur Beauftragung eines Sachverständigen mit dem Angebot innerbetrieblichen Sachverstandes oder einer Begrenzung der Beauftragung des Sachverständigen und der mit ihr verbundenen Kosten entgegen zu treten.

  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Hierbei besteht die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Loyalität (vgl. BAG vom 28.05.2014 - 7 ABR 36/12 Juris Rn. 35).
  • LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Letztlich findet damit in den Fällen aufgenommener, dann aber von der antragstellenden Seite wegen Aussichtslosigkeit abgebrochener Verhandlungen allein noch eine Rechtsmissbrauchskontrolle bei der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses statt (so auch LAG Hamm vom 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14 , juris, Rz. 36 f.).
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Es handelt sich bei der Bestimmung um eine unmittelbar verpflichtende Rechtsnorm und nicht um einen reinen Programmsatz (vgl. BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, Rn. 81).
  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Es konkretisiert insoweit für die Betriebsverfassung das Gebot von Treu und Glauben (vgl. BAG vom 21.04.1983, NJW 1984, 2309).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15

    Auflösung des Betriebsrates - Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Dabei kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (vgl. Erk/Koch, § 23 BetrVG Rn. 12; LAG Schleswig-Holstein vom 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13; vgl. zum ganzen Absatz LAG C.-Brandenburg vom 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15, Rn. 39).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18
    Die gerichtliche Bewertung des Vorbringens in einem Beschlussverfahren als nicht ausreichender Vortrag ist nur zulässig, wenn das Gericht die betreffende Partei auf seine Einschätzung hingewiesen und zur Ergänzung des Vorbringens anhand konkreter richterlicher Fragestellungen aufgefordert hat Die Beteiligten können dabei nur Tatsachen, nicht aber Tatbestandsmerkmale unstreitig stellen (zum ganzen Absatz BAG v. 03.07.2019 - 4 ABR 28/2., Rn . 30; BAG v. BAG v. 21.09.2016 - 10 ABR 33/15, Rn. 87).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Flexibilisierung der

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13

    Betriebsrat, Auflösung, Betriebsratsvorsitzende, Ausschluss, Pflichtverletzung,

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.10.2019 - 1 BV 27/18 - wird zurückgewiesen, soweit der Betriebsrat auf Antrag der Arbeitgeberin (Antragstellerin und Beteiligte zu 1.) aufgelöst wurde.

    In Bezug auf den Antrag des Quorums von Arbeitnehmern (Antragsteller und gemeinsame Beteiligte zu 2.) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 4.10.2019 - 1 BV 27/18 - auf die Beschwerde des Betriebsrats abgeändert und der Antrag des Quorums von Arbeitnehmern als unzulässig abgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat das zunächst unter dem Aktenzeichen 1 BV 2/19 geführte Verfahren über den Auflösungsantrag des Quorums von Arbeitnehmern durch Beschluss vom 21.06.2019 mit dem Verfahren 1 BV 27/18 (Auflösungsantrag der Arbeitgeberin) verbunden.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.10.2019, Az. 1 BV 27/18, abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

    Das Arbeitsgericht Solingen hat durch Beschluss vom 4. Oktober 2019 (- 1 BV 27/18 -) einem Antrag auf Auflösung des Betriebsrats stattgegeben.
  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2020 - 15 BV 235/19
    Unterfallen Äußerungen der Meinungsfreiheit, stellen sie keine groben Pflichtverletzungen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15, juris-Rn. 167; VG München 27.11.2019 - 20 P 18.4904, juris-Rn. 94; ArbG Solingen 04.10.2019 - 1 BV 27/18, juris-Rn. 113).
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