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   ArbG Solingen, 08.03.2012 - 1 Ca 1650/11 lev   

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https://dejure.org/2012,5214
ArbG Solingen, 08.03.2012 - 1 Ca 1650/11 lev (https://dejure.org/2012,5214)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 08.03.2012 - 1 Ca 1650/11 lev (https://dejure.org/2012,5214)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 08. März 2012 - 1 Ca 1650/11 lev (https://dejure.org/2012,5214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigungsurteil, faktische Prozessbeschäftigung, Betriebsübergang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Weiterbeschäftigungsurteil, faktische Prozessbeschäftigung, Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers während des Rechtsmittelverfahrens zur Erfüllung eines vorläufig vollstreckbaren Weiterbeschäftigungsurteils; Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei Weiterbeschäftigung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus ArbG Solingen, 08.03.2012 - 1 Ca 1650/11
    Fordert der Arbeitgeber einen gekündigten Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist auf, seine Tätigkeit bis zur Entscheidung über die Kündigungsschutzklage fortzuführen, geht der Wille der Parteien regelmäßig dahin, das Arbeitsverhältnis bis zur endgültigen Klärung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war, fortzusetzen oder für die Dauer des Rechtsstreits ein befristetes Arbeitsverhältnis zu begründen (BAG 15.01.1986 - 5 AZR237/84 - juris Rn. 11 f.; 22.10.2003 - 7 AZR 113/03 - juris Rn. 34; 19.01.2005 - 7 AZR 113/04 - juris Rn. 25).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

    Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus ArbG Solingen, 08.03.2012 - 1 Ca 1650/11
    Fordert der Arbeitgeber einen gekündigten Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist auf, seine Tätigkeit bis zur Entscheidung über die Kündigungsschutzklage fortzuführen, geht der Wille der Parteien regelmäßig dahin, das Arbeitsverhältnis bis zur endgültigen Klärung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war, fortzusetzen oder für die Dauer des Rechtsstreits ein befristetes Arbeitsverhältnis zu begründen (BAG 15.01.1986 - 5 AZR237/84 - juris Rn. 11 f.; 22.10.2003 - 7 AZR 113/03 - juris Rn. 34; 19.01.2005 - 7 AZR 113/04 - juris Rn. 25).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2010 - 12 Sa 962/09

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach vorläufiger Insolvenzeröffnung

    Auszug aus ArbG Solingen, 08.03.2012 - 1 Ca 1650/11
    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Solingen wurde vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20. Januar 2010 (Aktenzeichen 12 Sa 962/09) bestätigt.
  • LAG Niedersachsen, 17.02.2004 - 13 Sa 566/03

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das Versäumnis der

    Auszug aus ArbG Solingen, 08.03.2012 - 1 Ca 1650/11
    Wird der Arbeitnehmer nach erstinstanzlicher Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung während des Rechtsmittelverfahrens zur Erfüllung des vorläufig vollstreckbaren Weiterbeschäftigungsurteils und zur Abwendung der Zwangsvollstreckung beschäftigt, liegt regelmäßig nur eine faktische Prozessbeschäftigung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne Rechtsbindungswillen vor (LAG Niedersachsen 17.02.2004 - 13 Sa 566/03 - NZA-RR 2004, 472; LAG Schleswig-Holstein 29.09.2011 - 5 Sa 155/11 - juris Rn. 36).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11

    Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede,

    Auszug aus ArbG Solingen, 08.03.2012 - 1 Ca 1650/11
    Wird der Arbeitnehmer nach erstinstanzlicher Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung während des Rechtsmittelverfahrens zur Erfüllung des vorläufig vollstreckbaren Weiterbeschäftigungsurteils und zur Abwendung der Zwangsvollstreckung beschäftigt, liegt regelmäßig nur eine faktische Prozessbeschäftigung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne Rechtsbindungswillen vor (LAG Niedersachsen 17.02.2004 - 13 Sa 566/03 - NZA-RR 2004, 472; LAG Schleswig-Holstein 29.09.2011 - 5 Sa 155/11 - juris Rn. 36).
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