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   ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07 lev   

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ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07 lev (https://dejure.org/2007,27008)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07 lev (https://dejure.org/2007,27008)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 16. November 2007 - 5 Ca 1189/07 lev (https://dejure.org/2007,27008)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06

    Abfindungsanspruch im Sozialplan, Zeitpunkt des Entstehens, Betriebsübergang,

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    Schadensersatzforderungen waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht positiv beschieden worden und sind danach, bis auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts als unbegründet abgewiesen worden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).

    Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 27.03.2007, 5 Ca 2473/05 lev (ebenso ArbG Solingen, Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens , wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).

    Die Kündigung durch die Beklagte wäre dann nämlich nicht aufgrund einer interessenausgleichspflichtigen Maßnahme nach den §§ 111 ff. BetrVG erfolgt, sondern aufgrund der Tatsache, dass wegen des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang der Arbeitsplatz der Klägerin weggefallen wäre (so ausdrücklich auch LAG Düsseldorf Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    Da es sich um eine echte Rechtspflicht handelt, können sich aus dessen Verletzung Schadensersatzansprüche ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juli 2006, 8 AZR 382/05, NZA 2006, 1406 ff; Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - DB 2006, S. 2406 m.w.N).

    Hierfür trägt der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 13.07.2006, NZA 2006, 1406 ff.) die Darlegungs- und Beweislast.

    Diese Auffassung vertritt nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, NZA 2006, 1406, 1411).

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    Klauseln verstoßen gegen § 305c Abs. 1 BGB, wenn ihnen ein Überrumpelungseffekt innewohnt, weil sie eine Regelung enthalten, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BAG, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 139/04 mwN.).

    Im Einzelfall muss der Verwender darauf besonders hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 139/04).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    Da es sich um eine echte Rechtspflicht handelt, können sich aus dessen Verletzung Schadensersatzansprüche ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juli 2006, 8 AZR 382/05, NZA 2006, 1406 ff; Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - DB 2006, S. 2406 m.w.N).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört zur ordnungsgemäßen Unterrichtung in jedem Fall der Hinweis auf die Haftungsfolgen nach § 613 a Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05, DB 2006, S. 2406 m.w.N).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    In diesem Falle kann im Interesse anderer Gläubiger nur der Insolvenzverwalter die in erster Linie ohnehin der Gesellschaft zustehenden Ansprüche der ihr durch den existenzvernichtenden Eingriff entstandenen Nachteile geltend machen (vgl. BAG vom 14.12.2004, 1 AZR 504/03, NZA 2005, 818; BGH vom 24.06.2002, II ZR 300/00, BGHZ 151, 181, Altmeppen, ZIP 2002, 1553).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    Dieser ist bei individuell geprägten Willensentschlüssen, die nicht durch eine typisierende Betrachtungsweise gefasst werden können, sondern durch eine Vielzahl von rationalen und irrationalen Faktoren sowie spekulativen Elementen, die einer durch ständige Erfahrungen des täglichen Lebens belegbaren Typisierung nicht zugänglich sind, ausgeschlossen (vergl. ebenso Gaul/Otto, a.a.O., unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung zum Kausalzusammenhang zwischen fehlerhaften ad-hoc Mitteilungen und späterem Kaufentschluss (vergleiche BGH vom 19.07.2004, II ZR 218/03 sowie II ZR 217/03, DB 2004, 1928 bzw. NJW 2004, 2668).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    In diesem Falle kann im Interesse anderer Gläubiger nur der Insolvenzverwalter die in erster Linie ohnehin der Gesellschaft zustehenden Ansprüche der ihr durch den existenzvernichtenden Eingriff entstandenen Nachteile geltend machen (vgl. BAG vom 14.12.2004, 1 AZR 504/03, NZA 2005, 818; BGH vom 24.06.2002, II ZR 300/00, BGHZ 151, 181, Altmeppen, ZIP 2002, 1553).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    Soweit die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 08.08.2006, 8 (5) Sa 244/06) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. November 2005 (1 AZR 458/04, AP-Nr. 176 zu § 112 BetrVG, 1972) die Auffassung vertritt, dass diese Sozialplanregelungen bei der Beklagten unwirksam sind, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung des BAG einerseits erst ein Jahr nach dem erfolgten Betriebsübergang ergangen ist und andererseits einen anderen Sachverhalt betrifft.
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    Zudem konnte sich die Klägerin nicht sicher sein, für die Zeit der Kündigungsfrist Vergütungsansprüche gegenüber der Beklagten zu haben, da nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes im Falle des Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses sich der Arbeitnehmer ggf. das entgangene Arbeitsentgelt beim Erwerber gemäß § 615 Satz 2 BGB anrechnen lassen muss (vgl. BAG vom 19.3.1998, NZA 1998, 750; ErfK-Preis, § 613a BGB, Rn. 101).
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2006 - 8 (5) Sa 244/06

    Gesamtschuldnerische Haftung nach § 613 a (2) S. 1 BGB bzw. Schadensersatz wegen

    Auszug aus ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    Soweit die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 08.08.2006, 8 (5) Sa 244/06) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. November 2005 (1 AZR 458/04, AP-Nr. 176 zu § 112 BetrVG, 1972) die Auffassung vertritt, dass diese Sozialplanregelungen bei der Beklagten unwirksam sind, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung des BAG einerseits erst ein Jahr nach dem erfolgten Betriebsübergang ergangen ist und andererseits einen anderen Sachverhalt betrifft.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • ArbG Solingen, 01.06.2006 - 1 Ca 82/06

    Beginn der Widerspruchsfrist gegen einen Betriebsübergang; Anforderungen an einen

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 6 Sa 827/05

    Ausgleichsquittung und Transparenzgebot

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 133/03

    Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer

  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 235/96

    Haftungsausfüllende Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung

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