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   ArbG Solingen, 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05 lev   

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https://dejure.org/2006,30039
ArbG Solingen, 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05 lev (https://dejure.org/2006,30039)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05 lev (https://dejure.org/2006,30039)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 17. März 2006 - 5 Ca 1832/05 lev (https://dejure.org/2006,30039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für den Beginn des Laufs der Monatsfrist für den Widerspruch gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses bei einem Betriebsübergang muss ausreichend über die Haftungsverteilung unterrichtet werden; Notwendigkeit einer ausreichenden Unterrichtung über die ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus ArbG Solingen, 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05
    Es müssen vielmehr besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (sog. Umstandsmoment, vgl. BAG vom 25. April 2001 - 5 AZR 497/99).
  • ArbG Solingen, 11.01.2006 - 3 Ca 1864/05
    Auszug aus ArbG Solingen, 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05
    Die Kammer schließt sich der Auffassung der 3. Kammer des Arbeitgerichts Solingen (Urteile vom 11. Januar 2006, z. B. 3 Ca 1864/05 lev) an, dass eine ordnungsgemäße Unterrichtung i. S. d. § 613 a Abs. 5 BGB immer eine Darstellung der haftungsrechtlichen Folgen eines Betriebübergangs enthalten muss.
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Solingen, 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05
    Dass auch über die Haftungsfragen unterrichtet werden muss (vgl. hierzu auch Urteil des BAG vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04, in dem bzgl. einer Unterrichtung ausgeführt wird: "Über Haftungsfragen ist aber nichts gesagt.") ergibt sich zwingend aus dem oben aufgezeigten Zweck der Unterrichtung: gerade bei Dauerschuldverhältnissen ist der Austausch eines Vertragspartners für die Frage der Durchsetzbarkeit bereits entstandener oder zukünftig entstehender Ansprüche von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die zu treffende Entscheidung.
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus ArbG Solingen, 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05
    Ein Anspruch ist verwirkt, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung des Anspruchs längere Zeit abwartet, sich infolge dieses Zeitablaufs für den Schuldner ein Vertrauenstatbestand gebildet hat, mit der Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr rechnen zu müssen, und dem Schuldner deshalb eine Einlassung auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 31.08.05 - 5 AZR 545/04 m.w.N.).
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus ArbG Solingen, 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05
    Von einer planwidrigen Gesetzeslücke, die es erlauben würde, zu ihrer Ausfüllung die Regelung eines im Gesetz geregelten Tatbestandes auf einen vergleichbaren im Gesetz nicht geregelten Tatbestand zu übertragen (vgl. BAG 21.7.93 - 7 ABR 25/92), kann daher keine Rede sein: das Fehlen einer zeitlichen Höchstgrenze ist keine planwidrige Gesetzeslücke, sondern Folge einer Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren gegen eine solche Grenze.
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (3) Sa 542/06

    Unterrichtung und Widerspruch gemäß § 613a Abs. 5, 6 BGB, Abschluss eines

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05 lev - wird zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass zwischen den Parteien über den 01.11.2004 hinaus unbefristet ein Arbeitsverhältnis fortbesteht.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.03.2006, 5 Ca 1832/05 lev, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 13.03.2006, 5 Ca 1832/05 lev, teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 20.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.05.2006 zu zahlen.

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17. März 2006 - 5 Ca 1832/05 lev - teilweise abgeändert und die Klage auf Feststellung, dass zwischen den Parteien über den 1. November 2004 hinaus unbefristet ein Arbeitsverhältnis fortbesteht, abgewiesen.
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