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   ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 364/06 lev   

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https://dejure.org/2006,21122
ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 364/06 lev (https://dejure.org/2006,21122)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 18.08.2006 - 2 Ca 364/06 lev (https://dejure.org/2006,21122)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 18. August 2006 - 2 Ca 364/06 lev (https://dejure.org/2006,21122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnisses nach einem Betriebsübergang ; Voraussetzungen für die Verwirkung eines Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB ; Eingreifen der zu Gunsten des Arbeitnehmers durch den BGH entwickelten Grundsätze zur ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 235/96

    Haftungsausfüllende Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 364/06
    Eine derartige Beweiserleichterung kann jedenfalls dann nicht Platz greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (vgl. Gaul/Otto, a.a.O., unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/97, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VIII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 364/06
    Dieser ist bei individuell geprägten Willensentschlüssen, die nicht durch eine typisierende Betrachtungsweise erfasst werden können, sondern durch eine Vielzahl von rationalen und irrationalen Faktoren sowie spekulativen Elementen, die einer durch ständige Erfahrung des täglichen Lebens belegbaren Typisierung nicht zugänglich sind, ausgeschlossen (vgl. ebenso Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung zum Kausalzusammenhang zwischen fehlerhaften Ad-Hoc-Mitteilungen und späterem Kaufentschluss vgl. BGH vom 19.07.2004, II ZR 218/03 sowie II ZR 217/03, DB 2004, 1928 bzw. NJW 2004, 2668).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

    Auszug aus ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 364/06
    Eine derartige Beweiserleichterung kann jedenfalls dann nicht Platz greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (vgl. Gaul/Otto, a.a.O., unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/97, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VIII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 364/06
    Dieser ist bei individuell geprägten Willensentschlüssen, die nicht durch eine typisierende Betrachtungsweise erfasst werden können, sondern durch eine Vielzahl von rationalen und irrationalen Faktoren sowie spekulativen Elementen, die einer durch ständige Erfahrung des täglichen Lebens belegbaren Typisierung nicht zugänglich sind, ausgeschlossen (vgl. ebenso Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung zum Kausalzusammenhang zwischen fehlerhaften Ad-Hoc-Mitteilungen und späterem Kaufentschluss vgl. BGH vom 19.07.2004, II ZR 218/03 sowie II ZR 217/03, DB 2004, 1928 bzw. NJW 2004, 2668).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

    Auszug aus ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 364/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 806/99; BAG vom 08.08.2002, 8 AZR 583/01; BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03; NZA 2004, 1383).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 364/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 806/99; BAG vom 08.08.2002, 8 AZR 583/01; BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03; NZA 2004, 1383).
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