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   ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06 lev   

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https://dejure.org/2007,21654
ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06 lev (https://dejure.org/2007,21654)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06 lev (https://dejure.org/2007,21654)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 28. März 2007 - 3 Ca 1571/06 lev (https://dejure.org/2007,21654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente; Billiges Ermessen und wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers; Wirtschaftliche Lage des Konzerns; Berechnungsdurchgriff zu Lasten des Betriebsrentners; Berechnung nach Verbraucherpreisindex

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    Einen solchen so genannten Berechnungsdurchgriff hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung jedoch nur zugelassen, wenn die wirtschaftliche Lage des ehemaligen Arbeitgeberunternehmens einen Anpassungsanspruch nicht zuließ, die Konzernmutter dagegen aufgrund einer besseren wirtschaftlichen Lage zur Anpassung der Betriebsrenten in der Lage wäre (BAG, Urt. v. 19.05.1981; Urt. v. 14.02.1989, BAGE 61, 94; BAG, Urt. v. 04.10.1994, 3 AZR 910/93, DB 1995, 528-531).

    Abgesehen davon, dass bereits begrifflich ein "Berechnungsdurchgriff" zulasten des Gläubigers denknotwendig ausgeschlossen ist, hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsfigur auch ausdrücklich mit der besonderen Schutzbedürftigkeit des Betriebsrentners begründet (BAG, Urt. v. 04.10.1994, 3 AZR 910/93, DB 1995, 528-531):.

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG, Urt. vom 28.04.1992, 3 AZR 142/91).
  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87

    Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern -

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    Einen solchen so genannten Berechnungsdurchgriff hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung jedoch nur zugelassen, wenn die wirtschaftliche Lage des ehemaligen Arbeitgeberunternehmens einen Anpassungsanspruch nicht zuließ, die Konzernmutter dagegen aufgrund einer besseren wirtschaftlichen Lage zur Anpassung der Betriebsrenten in der Lage wäre (BAG, Urt. v. 19.05.1981; Urt. v. 14.02.1989, BAGE 61, 94; BAG, Urt. v. 04.10.1994, 3 AZR 910/93, DB 1995, 528-531).
  • ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06

    Streit über die Anpassung einer Betriebsrente; Zeitpunkt einer gebündelten

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Solingen (5 Ca 1410/06 lev; Urteil vom 30. Januar 2007 ) an.
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    Bei der Ermittlung des Kaufpreisverlustes ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und den jeweiligen Anpassungsstichtagen unmittelbar vorausgehen ( Urteil des BAG vom 30.8.2005, 3 AZR 395/04 ), im vorliegenden Fall also auf die Zeit von Juni 2002 bis Mai 2005.
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    In die gleiche Richtung gehen die der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH, welche stets bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Bereicherungsdurchgriff zugunsten des Gläubigers anerkennen, um der konzerntypischen Gefahr der Verlagerung der Haftungsmassen im Konzern zu entsprechen (BGH, BGHZ 95, 330, 346 "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG).
  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    In die gleiche Richtung gehen die der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH, welche stets bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Bereicherungsdurchgriff zugunsten des Gläubigers anerkennen, um der konzerntypischen Gefahr der Verlagerung der Haftungsmassen im Konzern zu entsprechen (BGH, BGHZ 95, 330, 346 "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    Zwar kann die wirtschaftliche Verflechtung von Konzerngesellschaften dazu führen, dass bei der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG nicht die wirtschaftliche Lage des Einzelunternehmens, sondern die des Konzerns maßgeblich ist, sofern eine enge wirtschaftliche Verknüpfung der Unternehmen besteht (BAG, Urt. v. 28.04.1992, 3 AZR 244/91 mwN.).
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    In die gleiche Richtung gehen die der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH, welche stets bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Bereicherungsdurchgriff zugunsten des Gläubigers anerkennen, um der konzerntypischen Gefahr der Verlagerung der Haftungsmassen im Konzern zu entsprechen (BGH, BGHZ 95, 330, 346 "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG).
  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

    Auszug aus ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
    In die gleiche Richtung gehen die der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH, welche stets bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Bereicherungsdurchgriff zugunsten des Gläubigers anerkennen, um der konzerntypischen Gefahr der Verlagerung der Haftungsmassen im Konzern zu entsprechen (BGH, BGHZ 95, 330, 346 "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG).
  • ArbG Solingen, 07.03.2008 - 5 Ca 1373/07

    Anpassung Betriebsrente

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist bei der Anpassungsentscheidung auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers und nicht auf die des Konzerns abzustellen (ArbG Solingen, Urteil vom 30.01.2007, 5 Ca 1410/06 lev; bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2007, 4 Sa 492/07; ArbG Solingen, Urteil vom 28.03.2007, 3 Ca 1571/06 lev; bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2007, 4 Sa 993/07).
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