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   ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14   

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ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14 (https://dejure.org/2014,21849)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 29.07.2014 - 1 Ca 311/14 (https://dejure.org/2014,21849)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 1 Ca 311/14 (https://dejure.org/2014,21849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch einen vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalt für künftige Leistungen oder Zuwendungen; Zahlung einer über das arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalt hinausgehenden Vergütung durch den Arbeitgeber

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalts für künftige Zahlung von Weihnachtsgeld

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 638
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für künftige Leistungen oder Zuwendungen benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam gemäß §§ 306 Abs. 1, 307 BGB (entgegen BAG 20.1.2010 - 10 AZR 914/08; Bedenken aber bereits BAG 14.9.2011 - 10 AZR 526/10).

    Die unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers liegt auch darin, dass der vertragliche Vorbehalt auch spätere Individualabreden im Sinne des § 305 b BGB erfassen könnte (vgl. BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10; vgl. auch Reinfelder NZA Beilage 2014, 10, 13).

    (b) Die Kammer ist der Auffassung, dass eine Klausel mit einem derartigen pauschalen Freiwilligkeitsvorbehalt grundsätzlich unangemessen im Sinne des § 307 BGB und damit unwirksam ist (so auch Reinfelder NZA Beilage 2014, 10, 13; Preis/Sagan, NZA 2012, 697ff.; entgegen BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08; Bedenken aber bereits durch BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, Rn. 31).

    (cc) Der Freiwilligkeitsvorbehalt erfasst damit aber auch spätere Individualabreden im Sinne des § 305 b BGB (vgl. BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10).

    Dies würde selbst dann gelten, wenn ein Arbeitgeber nicht nur drei- oder viermalig ohne Vorbehalt gleichartige Leistungen erbringt, sondern auch etwa über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren (vgl. BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, Rn. 31).

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    Diese Rechtsprechung hat das BAG aufgegeben (BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08).

    aa) Das BAG hat allerdings entschieden, dass eine widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gemäß §§ 133, 157 BGB als konkludente Annahme der Vertragsänderung ausgelegt werden kann, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08; BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00).

    Dies gilt allerdings nicht bei einem verschlechternden Angebot (vgl. auch BAG 18.03.2009 - 10 AZR 281/08, Rn. 14).

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    Entsprechend hat das BAG entschieden, dass der Arbeitnehmer bei mindestens dreimaliger vorbehaltsloser Gewährung einer Weihnachtsgratifikation aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die bislang gewährte Leistung erwirkt (BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 04.05.1999 (10 AZR 290/98) die Voraussetzungen einer gegenläufigen betrieblichen Übung "verschärft".

  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für künftige Leistungen oder Zuwendungen benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam gemäß §§ 306 Abs. 1, 307 BGB (entgegen BAG 20.1.2010 - 10 AZR 914/08; Bedenken aber bereits BAG 14.9.2011 - 10 AZR 526/10).

    (b) Die Kammer ist der Auffassung, dass eine Klausel mit einem derartigen pauschalen Freiwilligkeitsvorbehalt grundsätzlich unangemessen im Sinne des § 307 BGB und damit unwirksam ist (so auch Reinfelder NZA Beilage 2014, 10, 13; Preis/Sagan, NZA 2012, 697ff.; entgegen BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08; Bedenken aber bereits durch BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, Rn. 31).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    (a) Ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der alle zukünftigen Leistungen unabhängig von ihrer Art und ihrer Entstehungsgrund erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des §§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB und ist unwirksam (BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf das typische von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziel gelten (vgl. BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12).

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistungen verpflichten (BAG 08.12.2010 - 10 AZR 671/09).

    Eine vertragliche Bindung wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09; BAG 21.01.2009 - 10 AZR 219/08).

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    Unter einer betrieblichen Übung wird die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, bei ihnen soll eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden (BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08).

    Eine vertragliche Bindung wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09; BAG 21.01.2009 - 10 AZR 219/08).

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    a) Nach der früheren Rechtsprechung des BAG konnte der Anspruch aufgrund einer betrieblichen Übung durch eine geänderte betriebliche Übung aufgehoben werden (BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    aa) Das BAG hat allerdings entschieden, dass eine widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gemäß §§ 133, 157 BGB als konkludente Annahme der Vertragsänderung ausgelegt werden kann, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08; BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00).
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09

    Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
    Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07

    Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

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