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   ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06 lev   

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ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06 lev (https://dejure.org/2007,20260)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06 lev (https://dejure.org/2007,20260)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 5 Ca 1410/06 lev (https://dejure.org/2007,20260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Anpassung einer Betriebsrente; Zeitpunkt einer gebündelten Anpassungsprüfung; Abgrenzung einer Anpassung in Höhe des Kaufkraftverlustes seit Rentenbeginn von einer so genannten nachholenden Anpassung; Voraussetzungen für einen so genannten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06
    Der Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, die in einem Jahr fälligen Anpassungsprüfungen der Betriebsrenten zusammenzufassen und zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb oder am Ende des Jahres vorzunehmen (BAG, Urt. v. 28.04.1992, 3 AZR 142/91, NZA 1993, 69-72).

    Der Betriebsrentner wird durch die Bündelung deshalb insgesamt nicht unbillig belastet (BAG, Urt. v. 28.04.1992, 3 AZR 142/91, NZA 1993, 69-72 mwN.).

    Bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang die Betriebsrente des Klägers zum 1. Januar 2005 anzupassen ist, ist von einem Anpassungsbedarf in Höhe des Kaufkraftverlustes seit Rentenbeginn und nicht von einem Anpassungsbedarf lediglich in den letzten drei Jahren auszugehen, so genannte nachholende Anpassung (st. Rechtsprechung seit BAG, Urt. vom 28.04.1992, 3 AZR 142/91).

    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG, Urt. vom 28.04.1992, 3 AZR 142/91).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06
    Einen solchen so genannten Berechnungsdurchgriff hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung jedoch nur zugelassen, wenn die wirtschaftliche Lage des ehemaligen Arbeitgeberunternehmens einen Anpassungsanspruch nicht zuließ, die Konzernmutter dagegen aufgrund einer besseren wirtschaftlichen Lage zur Anpassung der Betriebsrenten in der Lage wäre (BAG, Urt. v. 19.05.1981; Urt. v. 14.02.1989, BAGE 61, 94; BAG, Urt. v. 04.10.1994, 3 AZR 910/93, DB 1995, 528-531).

    Abgesehen davon, dass bereits begrifflich ein "Berechnungsdurchgriff" zulasten des Gläubigers denknotwendig ausgeschlossen ist, hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsfigur auch ausdrücklich mit der besonderen Schutzbedürftigkeit des Betriebsrentners begründet (BAG, Urt. v. 04.10.1994, 3 AZR 910/93, DB 1995, 528-531):.

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

    Auszug aus ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06
    Zwar kann die wirtschaftliche Verflechtung von Konzerngesellschaften dazu führen, dass bei der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG nicht die wirtschaftliche Lage des Einzelunternehmens, sondern die des Konzerns maßgeblich ist, sofern eine enge wirtschaftliche Verknüpfung der Unternehmen besteht (BAG, Urt. v. 28.04.1992, 3 AZR 244/91 mwN.).
  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87

    Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern -

    Auszug aus ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06
    Einen solchen so genannten Berechnungsdurchgriff hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung jedoch nur zugelassen, wenn die wirtschaftliche Lage des ehemaligen Arbeitgeberunternehmens einen Anpassungsanspruch nicht zuließ, die Konzernmutter dagegen aufgrund einer besseren wirtschaftlichen Lage zur Anpassung der Betriebsrenten in der Lage wäre (BAG, Urt. v. 19.05.1981; Urt. v. 14.02.1989, BAGE 61, 94; BAG, Urt. v. 04.10.1994, 3 AZR 910/93, DB 1995, 528-531).
  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

    Auszug aus ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06
    In die gleiche Richtung gehen die der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH, welche stets bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Bereicherungsdurchgriff zugunsten des Gläubigers anerkennen, um der konzerntypischen Gefahr der Verlagerung der Haftungsmassen im Konzern zu entsprechen (BGH, BGHZ 95, 330, 346 "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG).
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06
    In die gleiche Richtung gehen die der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH, welche stets bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Bereicherungsdurchgriff zugunsten des Gläubigers anerkennen, um der konzerntypischen Gefahr der Verlagerung der Haftungsmassen im Konzern zu entsprechen (BGH, BGHZ 95, 330, 346 "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG).
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06
    In die gleiche Richtung gehen die der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH, welche stets bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Bereicherungsdurchgriff zugunsten des Gläubigers anerkennen, um der konzerntypischen Gefahr der Verlagerung der Haftungsmassen im Konzern zu entsprechen (BGH, BGHZ 95, 330, 346 "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG).
  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

    Auszug aus ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06
    In die gleiche Richtung gehen die der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde liegenden Entscheidungen des BGH, welche stets bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen einen Bereicherungsdurchgriff zugunsten des Gläubigers anerkennen, um der konzerntypischen Gefahr der Verlagerung der Haftungsmassen im Konzern zu entsprechen (BGH, BGHZ 95, 330, 346 "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG).
  • ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 949/06

    Bestehen eines Anspruchs auf Anpassung der Betriebsrente unter Berücksichtigung

    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Solingen (5 Ca 1410/06 lev; Urteil vom 30. Januar 2007 ) an.
  • ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente; Billiges Ermessen und wirtschaftliche

    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Solingen (5 Ca 1410/06 lev; Urteil vom 30. Januar 2007 ) an.
  • ArbG Solingen, 07.03.2008 - 5 Ca 1373/07

    Anpassung Betriebsrente

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist bei der Anpassungsentscheidung auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers und nicht auf die des Konzerns abzustellen (ArbG Solingen, Urteil vom 30.01.2007, 5 Ca 1410/06 lev; bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2007, 4 Sa 492/07; ArbG Solingen, Urteil vom 28.03.2007, 3 Ca 1571/06 lev; bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2007, 4 Sa 993/07).
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