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ArbG Stade, 30.08.2012 - 1 Ca 537/11 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit
Auszug aus ArbG Stade, 30.08.2012 - 1 Ca 537/11
Das Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.2003 - 5 AZR 436/02, Rn. 13 bei juris, NZA 2004, 205 ff.). - BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
Verwirkung
Auszug aus ArbG Stade, 30.08.2012 - 1 Ca 537/11
Die Beklagte hat - trotz Hinweises des Gerichtes im Kammertermin vom 30.08.2012 - nicht dargelegt, warum neben Zeit- und Umstandsmoment auch das zusätzlich geforderte Zumutbarkeitsmoment erfüllt ist, warum der Beklagten also die Erfüllung nach den Umständen des Einzelfalls nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2007 - 10 AZR 35/06, NZA 2007, 690). - ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10
Angemessene Vergütung einer Auszubildenden für die Ableistung von Überstunden
Auszug aus ArbG Stade, 30.08.2012 - 1 Ca 537/11
Ob sich ein Anspruch des Auszubildenden auf Mehrarbeitsvergütung aus dem Ausbildungsvertrag i.V.m. § 17 Abs. 3 BBiG oder aus dem Ausbildungsvertrag i.V.m. § 10 Abs. 2 BBiG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB ergibt, hängt davon ab, ob während der Mehrarbeit eine Ausbildung in dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsberuf stattgefunden hat oder der Ausbilder den Auszubildenden während dieser Zeit lediglich als "billige Arbeitskraft" eingesetzt hat (vgl. Arbeitsgericht Limburg, Urteil vom 03.09.2010 - 1 Ca 49/10, Rn. 48 bei juris, m. w. N.). - BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Auszug aus ArbG Stade, 30.08.2012 - 1 Ca 537/11
Soweit die Klägerin keine Pausenzeiten hinsichtlich der geltend gemachten Tage angegeben hat, impliziert dies die Behauptung, sie habe solche nicht gemacht (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 347/11, Rn. 11 bei juris).