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   ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12   

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ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12 (https://dejure.org/2012,23383)
ArbG Stendal, Entscheidung vom 02.05.2012 - 4 Ca 273/12 (https://dejure.org/2012,23383)
ArbG Stendal, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 4 Ca 273/12 (https://dejure.org/2012,23383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6c Abs 1 S 1 SGB 2, § 6c Abs 1 S 6 SGB 2, § 6c Abs 3 S 3 SGB 2, § 6a Abs 2 SGB 2, § 6a Abs 4 SGB 2
    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses von der Bundesagentur für Arbeit auf eine Optionskommune - Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12
    Wenn der EuGH den Begriff des Widerspruchsrechts verwendet, dann nur im Sinne eines Abwehrrechts gegen den Zwang zur Erbringung der Arbeitsleistung für den Betriebserwerber und anders als bei § 613a Abs. 6 BGB nicht im Sinne eines Anspruchs auf Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer (vgl. zum Ganzen: BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - NZA, 2011, 400, zu B.II.2a bb der Gründe = Rn. 109 ff) .

    Da eine analoge Anwendung von § 613a Abs. 6 BGB wegen des entgegenstehenden Willens des Bundesgesetzgebers ausgeschlossen ist, kann ein solches Widerspruchsrecht auch nicht im Wege verfassungskonformer Auslegung begründet werden (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - NZA, 2011, 400, zu B.I.2c der Gründe = Rn. 72) .

    Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG ist daher unbeschadet der Organisationsgewalt des Staates berührt, wenn der Gesetzgeber bestehende Arbeitsverhältnisse in der Weise normativ umgestaltet, dass er die Person des Arbeitgebers auswechselt (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - NZA, 2011, 400, zu B.I.1 der Gründe = Rn. 69) .

    Das heißt aber nicht, dass die Überleitung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stets nur unter Einräumung eines Widerspruchsrechts zulässig wäre; denn insoweit darf der Gesetzgeber berücksichtigen, dass dem Arbeitnehmer bei Fortbestand der übrigen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten nicht nur der Arbeitsplatz erhalten bleibt, sondern er auch weiterhin "im öffentlichen Dienst" beschäftigt bleibt (vgl. zum Ganzen: (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - NZA, 2011, 400, zu B.I3 der Gründe = Rn. 79-94) .

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12
    § 613a BGB ist für Betriebsübergänge, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes vollzogen werden, unanwendbar (BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = NZA 206, 848, Orientierungssatz) .

    a) Unabhängig von der Frage der inwieweit einzelne Bestimmungen des § 613a BGB auf einen durch öffentlich-rechtliche Normen, insbesondere Gesetze, geregelten Betriebsübergang entsprechend angewandt werden können (vgl. zum Streitstand nur: BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = NZA 206, 848, zu I.1c der Gründe Rn. 17) , fehlt es an den Voraussetzungen.

    Erforderlich ist, dass eine planwidrige Regelungslücke und ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegen (vgl. nur: BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = NZA 206, 848, zu I.1c der Gründe Rn. 18) .

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12
    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (BVerfG 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 - NJW 2004, 2363-2371, zu B.I.1b der Gründe = Rn. 114; BAG 23. März 2011 - 10 AZR 374/09 - zitiert nach Juris, zu I.2 d dd der Gründe = Rn. 46 ff.) .
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 374/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12
    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (BVerfG 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 - NJW 2004, 2363-2371, zu B.I.1b der Gründe = Rn. 114; BAG 23. März 2011 - 10 AZR 374/09 - zitiert nach Juris, zu I.2 d dd der Gründe = Rn. 46 ff.) .
  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

    Auszug aus ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12
    bb) Dem steht auch nicht die Entscheidung des EuGH vom 24. Januar 2002 (C-51/00 - NZA 2002, 265, Rn. 34 bis 37) entgegen.
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12
    aa) Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - AP BGB § 613a Nr. 366, zu B.IVb der Gründe = Rn. 72) , der sich die erkennende Kammer anschließt, kann dahinstehen, ob über ihren Wortlaut hinaus die Betriebsübergangsrichtlinie auch auf Sachverhalte anzuwenden ist, bei denen der Betriebs- bzw. Unternehmensübergang durch einen Rechtssatz (Gesetz, Verordnung, Satzung) bewirkt wird .
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Auszug aus ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12
    (1.1) Der einfach-gesetzlichen Auslegung ist der Wortlaut der Vorschrift, der systematische Gesamtzusammenhang, die Entstehungsgeschichte und der Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, zugrunde zu legen (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 348/10 - NZA 2012, 323 zu III.1c aa der Gründe = Rn. 32) .
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

    Auszug aus ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12
    Daran fehlt es bei einer Universalsukzession kraft Gesetzes (BAG 26. August 1999 - 8 AZR 827/98 - AP BGB § 613a Nr. 197 = NZA 2000, 371, zu I.3c aa der Gründe = Rn. 27 mwN) .
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 273/12
    aa) Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 20. Dezember 2007 (2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 199, 331) die bisherige Regelung des § 44b SGB II über die Arbeitsgemeinschaft für verfassungswidrig erklärt hat, weil darin eine unzulässige Mischverwaltung liege, hat der Bundesgesetzgeber mit der am 27. Juli 2010 in Kraft getretenen Änderung des Grundgesetzes (BGBl. I 2010, 944) durch Einfügung des Art. 91e GG die Rechtsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen geschaffen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 494/13

    Wiedereinstellung eines nach § 6c Abs 1 S 1 SGB 2 übergegangenen Arbeitnehmers

    Zugleich würde insbesondere dann das Regelungsziel, der Kommune eingearbeitetes Personal zur Verfügung zu stellen, mit dem sofort die Aufgaben der Grundsicherung fortgeführt werden können, verfehlt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse übergingen (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - BeckRS 2016, 68985 m. w. N.; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - Rz. 31 ff., zitiert nach juris ; Arbeitsgericht Stendal, Urteil vom 2. Mai 2012 - 4 Ca 273/12 - BeckRS 2012, 72369; Münder , SGB II, 6. Aufl. 2017, SGB II § 6c Rz. 2 m. w. N.).

    Daher könnte der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit mit Rücksicht auf das überwiegende öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Grundsicherungsverwaltung BT-Drucks. 17/1555 S. 19) und der Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung unter Beachtung des Beurteilungsspielraums des Gesetzgebers gerechtfertigt sein (so LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - Rz. 24 ff., zitiert nach juris Arbeitsgericht Stendal, Urteil vom 2. Mai 2012 - 4 Ca 273/12 - BeckRS 2012, 72369; Eicher/Luik/Weißenberger , SGB II, 4. Aufl. 2017, § 6c Rz. 6 m. w. N.; Gagel/Luik , 70. EL Juni 2018, SGB II § 6c Rz. 11, 23 ff. m. w. N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 22/12

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses von der Bundesagentur für Arbeit

    Die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung muss vielmehr innerhalb der letzten 24 Monate vor der Zulassung des weiteren kommunalen Trägers in dessen Gebiet stattgefunden haben (so auch ArbG Stendal 2. Mai 2012 - 4 Ca 273/12 - Juris; ungenau Juris PK-SGB II - Meyerhoff, 3. Aufl., § 6c Rn 16; Beck´scher Online-Kommentar Sozialrecht - Fahlbusch, § 6c SGB 11, 0estreicher-Mayer, SGB II, § 6c Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 16.01.2013 - 2 B 134/12

    Personalübergang, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch

    Der Übergang von Beamten von einem öffentlichen Dienstherrn zu einem anderen öffentlichen Dienstherrn ist grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, juris; Arbeitsgericht Stendal, Urt. v. 2. Mai 2012 - 4 Ca 273/12 -, juris Rn. 88 ff.).
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