Rechtsprechung
   ArbG Stralsund, 22.02.2016 - 1 BV 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57086
ArbG Stralsund, 22.02.2016 - 1 BV 2/15 (https://dejure.org/2016,57086)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 22.02.2016 - 1 BV 2/15 (https://dejure.org/2016,57086)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 1 BV 2/15 (https://dejure.org/2016,57086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,57086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und

    Die Beschwerde der beteiligten Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund vom 22.02.2016 - 1 BV 2/15 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 24.03.2016 - 6 Ta 43/16

    Beteiligtenstellung im Beschlussverfahren - Zwischenstreit - Anfechtbarkeit

    LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 6 Ta 43/16 1 BV 2/15 (Arbeitsgericht Bayreuth) Datum: 24.03.2016 Rechtsvorschriften: §§ 78, 83 Abs. 3 ArbGG Orientierungshilfe: Der "Beschluss" des Arbeitsgerichts darüber, wer an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren als Beteiligter i.S. von § 83 Abs. 3 ArbGG anzusehen ist, ist nicht beschwerdefähig.

    Beschluss: Die Beschwerden des Betriebsrates gegen den "Beschluss" des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 17.11.2015, dort Az.: 1 BV 2/15 - , Az.: 6 Ta 12/16, und den diesbezüglichen Nichtabhilfebeschluss vom 01.03.2016, Az.: 6 Ta 43/16, werden als unzulässig verworfen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 Sa 166/16

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung, weshalb die Beklagte am 21.07.2015 die arbeitsgerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragt hat (ArbG Stralsund, Beschluss vom 22.02.2016, Aktenzeichen 1 BV 2/15; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.01.2017, Aktenzeichen 5 TaBV 8/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht