Rechtsprechung
ArbG Stralsund, 26.04.2016 - 2 Ca 604/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 26.04.2016 - 2 Ca 604/13
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 Sa 166/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und …
Mit Schriftsatz vom 23.12.2013 reichte er fristgerecht beim Arbeitsgericht Stralsund eine Kündigungsschutzklage ein, die er später um den Annahmeverzugslohn erweiterte (Aktenzeichen 2 Ca 604/13, nachfolgend LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.01.2017, Aktenzeichen 5 Sa 166/16).Im Kündigungsschutzprozess zwischen der Arbeitgeberin und dem Beteiligten zu 3) hat das Arbeitsgericht Stralsund (Aktenzeichen 2 Ca 604/13) mit Urteil vom 26.04.2016 festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 13.12.2013 sozial ungerechtfertigt ist.
Der Beteiligte zu 3) hat in dem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Stralsund (Aktenzeichen 2 Ca 604/13, nachfolgend LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.01.2017, Aktenzeichen 5 Sa 166/16) nicht bewusst wahrheitswidrig vorgetragen, weil er befürchtete, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 Sa 166/16
Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 26.04.2016 - 2 Ca 604/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 26.04.2016 - 2 Ca 604/13 - abzuändern, das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts vom 19.08.2014 aufrechtzuerhalten und im Übrigen die Klage abzuweisen.