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   ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18   

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https://dejure.org/2019,30943
ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18 (https://dejure.org/2019,30943)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18 (https://dejure.org/2019,30943)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 4 Ca 7274/18 (https://dejure.org/2019,30943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 311 Abs 1 BGB, § 781 BGB, § 242 BGB, § 195 BGB
    Untreue des Arbeitnehmers - Schadensersatz - Betriebsübergang - Rückabtretung - Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung - Erledigungsklausel - Erlassvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer aus Verletzung arbeitsrechtlicher Vertragsbeziehungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    In einem Aufhebungsvertrag wollen die Parteien in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche umfassend erledigen, gleichgültig ob sie daran dachten oder nicht (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 17; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30).

    gleich ob bekannt oder unbekannt" fehlt (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 25).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist schließlich anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - BAGE 134, 111 ff, Rn. 47).

    Eine solche Erklärung ist regelmäßig als konstitutives negatives Schuldanerkenntnis zu verstehen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - BAGE 134, 111 ff Rn. 49; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33).

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 162/08

    Streitwertbemessung bei Einführung eines nur die zeitliche Berechnung des

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    Aufgrund des Umstands, dass der Kläger nur einmal 76.954,53 EUR begehrt und beide prozessualen Streitgegenstände (eigenes, abgetretenes Recht) auf den gleichen haftungsbegründenden Tatbestand, den gleichen Schaden und die gleiche Kausalität stützt, war den Nennbetrag der Forderung nur einmal zu berücksichtigen (vgl. BGH 14. Januar 2010 - VII ZR 162/08).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    Denn die Erhebung einer Klage hemmt die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden, also nur für den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch (BGH 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04 - Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 U 126/17

    Maschinengeschirrspülmittelkartell - Kartellschadensersatz für eine

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    Er wird nur in seinem Umfang auf das durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten Erlangte beschränkt (OLG Karlsruhe 10. April 2019 - 6 U 126/17 Kart - Rn. 70).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 30/13

    Beginn und Lauf der kenntnisabhängigen Verjährung für einen ererbten

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    Der Rechtsnachfolger erwirbt die der Verjährung unterliegende Forderung in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt des Rechtsübergangs befindet, d.h. bereits verjährt, mit laufender Verjährung oder mit noch nicht begonnener Verjährung (BGH 30. April 2014 - IV ZR 30/13 - Rn. 13).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    Eine solche Erklärung ist regelmäßig als konstitutives negatives Schuldanerkenntnis zu verstehen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - BAGE 134, 111 ff Rn. 49; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33).
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    Es handelt sich insoweit um Rechte und Pflichten "aus dem Arbeitsverhältnis" (zum Ganzen BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - BAGE 149, 47 ff, Rn. 28 ff).
  • BGH, 03.12.2015 - IX ZR 11/14

    Verjährungshemmung: Zustellung eines Mahnbescheids über einen Teilbetrag aus

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    Er hat damit der prozessualen Notwendigkeit Genüge getan, eine Reihenfolge der Geltendmachung der prozessualen Ansprüche zu bestimmen (vgl. hierzu BGH 3. Dezember 2015 - IX ZR 11/14 - Rn. 22).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
    Auch das Bundesarbeitsgericht nimmt eine solche Wissenszurechnung im Falle des Betriebsübergangs an (zur Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft vgl. BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 395/07 -, BAGE 129, 25 ff Rn. 22).
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 373/97
  • BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 165/71

    Prozeßverzögerung - Hinauszögerung der Entscheidung - Vorsätzliche positive

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99

    Schadensersatz wegen der Entwendung von Lieferscheinen - Erledigungsklausel im

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 153/89

    Bedeutung einer tariflichen Ausschlussfrist - Erlöschen von Ansprüchen des

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19

    Schadensersatz - Betriebsübergang - Rückabtretung - Verjährungshemmung durch

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18 - wird zurückgewiesen.

    Unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18 - wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 76 954, 53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

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