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   ArbG Stuttgart, 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07   

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https://dejure.org/2007,23818
ArbG Stuttgart, 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07 (https://dejure.org/2007,23818)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07 (https://dejure.org/2007,23818)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 2007 - 29 Ca 2793/07 (https://dejure.org/2007,23818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts durch Stellenausschreibung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung der Bezeichnung "Außendienst-Verkäufer" in einer Stellenausschreibung; Erstaunen über die Bewerbung einer Frau als Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Geschlechterdiskriminierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschlechterdiskriminierung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Formulierung einer Stellenausschreibung - Benachteiligung wegen des Geschlechts und Alters

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07
    Nach herrschender Rechtsprechung wird einer nicht geschlechtsneutralen Stellenanzeige ein starkes Indiz für eine unzulässige Benachteiligung zugebilligt (BAG NJW 1990, 67; BVerfG NJW 1994, 647).

    Vielmehr liegt eine verbotene Benachteiligung schon dann vor, wenn der Benachteiligende aus einem Motivbündel gehandelt hat und der Grund nach § 1 AGG jedenfalls gegenüber anderen Motiven nicht unbedeutend ist (BVerfG NZA 1994, 745; Diller/Krieger/Arnold NZA 2006, 892; KR-Pfeiffer § 611 a BGB RdNr. 21).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07
    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Folgen für das physische und psychische Wohlbefinden und Leistungsvermögen des Benachteiligten (Thüsing a. a. O. RdNr. 524; Bauer/Göpfert/Krieger AGG § 15 RdNr. 36), wobei eine rein symbolische Entschädigung hierfür nicht ausreicht (EUGH 14/83 (von Colson/Kamann), Slg. 1984, 1891 ff.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.02.2003 - 17 Ca 8469/02

    Entschädigung aufgrund Benachteiligung wegen der Behinderung bei Stellenbewerbung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07
    Der abgelehnte Bewerber trägt nach zutreffender Ansicht die Darlegungs- und Beweislast für alle den Anspruch begründenden Tatsachen mit Ausnahme des Kausalitäts- und Motivationszusammenhangs zwischen dem von § 1 AGG geschützten Motiv und der Benachteiligung nach § 22 AGG (ArbG Frankfurt 17 Ca 8469/02 vom 19.02.2003; Nicolai AGG RdNr. 450 und Hansen NZA 2001, 987).
  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86

    Arbeitsverhältnis: Begründung - Gleichbehandlung von Frauen und Männern

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07
    Nach herrschender Rechtsprechung wird einer nicht geschlechtsneutralen Stellenanzeige ein starkes Indiz für eine unzulässige Benachteiligung zugebilligt (BAG NJW 1990, 67; BVerfG NJW 1994, 647).
  • ArbG Düsseldorf, 07.10.1999 - 9 Ca 4209/99

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung; Benachteiligungsverbot des § 611a

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07
    Daneben wird von der Rechtsprechung gefordert, der Arbeitnehmer müsse auch objektiv für die zu besetzende Stelle überhaupt in Betracht kommen (BAG AP BGB § 611 a Nr. 60; LAG Hamm in LAGE Nr. 9 zu § 611 a BGB; ArbG Düsseldorf DB 2000, 381).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2011 - 17 U 99/10

    Diskriminierung wegen des Geschlechts: Entschädigungsanspruch wegen

    Da die Klägerin selbst aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch gebeten wurde, ist nicht bewiesen, dass bei der gegen die Klägerin gefallenen Entscheidung deren Geschlecht überhaupt keine Rolle gespielt hat, (vgl. auch ArbG Stuttgart, Urteil vom 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07, juris Rn. 29; nicht überzeugend daher die Auffassung des VG Mainz, die Vermutung der Benachteiligung wegen des Lebensalters sei widerlegt, wenn sich unter den in die engere Auswahl genommenen und zum Vorstellungsgespräch geladenen Bewerbern auch zwei ältere Bewerber befänden, VG Mainz, Urteil vom 21.01.2009 - 7 K 484/08.MZ, NVwZ-RR 2009, 570 ).
  • LAG Köln, 17.04.2008 - 10 Sa 21/08

    Altersdiskriminierung; Auskunft; Personalberatung; Stellenanzeige; Entschädigung

    Insoweit ist die umstrittene Stellenanzeige nicht altersneutral, auch wenn ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte Bandbreite des Alters nicht strikt vorgegeben, sondern nur als "ideal" gefordert oder erwünscht wird (Thüsing, Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz, 2007, Rn. 664, S. 262; Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07 - Juris, Rn. 33).

    Nicht gefolgt werden kann daher der Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart im Urteil vom 05.09.2007 a. a. O., wonach es keinen Unterschied mache, ob Einstellungen vor oder nach Inkrafttreten des AGG vorgenommen wurden, da schon nach dem mittlerweile aufgehobenen § 611 a BGB eine Altersdiskriminierung unzulässig gewesen sei.

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