Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 11.02.2005 - 36 Ca 2336/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gleichstellungsverfahren: Sonderkündigungsschutz; Zustimmung des Integrationsamtes; schwerbehinderte Menschen; Interessenausgleich; Sozialauswahl
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung eines gleichgestellten Arbeitnehmers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines gleichgestellten behinderten Menschen; Anwendbarkeit der Regelungen für schwerbehinderte Menschen auf das Gleichstellungsverfahren; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung bei Verlagerung eines wesentlichen Betriebsteils
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- ArbG Freiburg, 31.03.2006 - 16 Ca 19/06
Sonderkündigungsschutz: Gleichstellungsantrag eines Behinderten; Frist zur …
Da sich die Regelung des § 90 Abs. 2 a SGB IX von dessen unmittelbarem Wortlaut her nur auf das Feststellungsverfahren einer Schwerbehinderung bezieht, ist in Literatur und Rechtsprechung derzeit streitig, ob die Vorschrift auch auf das Gleichstellungsverfahren bei der Agentur für Arbeit Anwendung finden kann (…für eine Anwendbarkeit: LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2005, 10 Sa 502/05, NZA-RR 2006, S. 186 (Revision unter 2 AZR 217/06 eingelegt); Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 11.02.2005, 36 Ca 2336/04; Grimm/Brock/Windeln, DB 2005, Seite 282, 284; wohl auch Griebeling, NZA 2005, 498; gegen eine Anwendbarkeit: Arbeitsgericht Pforzheim, Urteil vom 23.02.2005, 5 Ca 348/04; Düwell, BB 2004, 2811, 2813; Schlewing, NZA 2005, 1218, 1223f.).