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   ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13   

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ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13 (https://dejure.org/2013,12470)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 11.06.2013 - 7 Ga 31/13 (https://dejure.org/2013,12470)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 7 Ga 31/13 (https://dejure.org/2013,12470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersagung von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung eines Bezirkstarifvertrages über die Gewährung einer Mobilitätszulage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen der Forderung zur Zahlung einer "Mobilitätszulage" an alle Beschäftigten einer Stadt der Friedenspflicht des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD); Einsweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Unterlassung von Aufrufen zu ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 9 Abs 3 GG, § 1004 Abs 1 BGB, § 62 Abs 2 ArbGG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Untersagung von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung eines Bezirkstarifvertrages über die Gewährung einer Mobilitätszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Aufruf zum Warnstreik

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streiks zur Durchsetzung einer Mobilitätszulage können bei bestehendem Entgelttarifvertrag unzulässig sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ver.di Warnstreiks bei der Stadt Stuttgart untersagt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberverband kann Unterlassung eines rechtswidrigen Streiks verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsgericht Stuttgart untersagt ver.di Warnstreiks bei der Stadt Stuttgart - Streikaufruf von ver.di zur Durchsetzung einer Mobilitätszulage für jeden Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart verstößt gegen relative Friedenspflicht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    c) Darüber hinaus ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich zulässig (in der Literatur z. B. Kissel, Arbeitskampfrecht, § 65 Rdnr. 9 m.w.N.; in der Rechtsprechung z. B. LAG Baden Württemberg 31.3.2009 2 SaGa 1/09 - juris; Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - juris).

    Hier ist eine Interessenabwägung der beteiligten Parteien vorzunehmen, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Baden Württemberg 31.03.2009 2 SaGa 1/09; LAG Köln 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 - juris).

    (LAG Baden Württemberg 31.03.2009 2 SaGa 1/09 - juris).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    Maßgeblich für die Bestimmung des Inhalts der mit einem Streik verfolgten Ziele sind die dem Gegner in Form des konkreten von den dazu legitimierten Gremien der Gewerkschaft getroffenen Streikbeschlusses übermittelten Tarifforderungen (BAG Urteil vom 24.04.2007 1 AZR 252/06 - juris m.w.N.).

    Ein Arbeitgeberverband hat gegen eine Gewerkschaft nach § 1004 Abs. 1 BGB mit § 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG einen eigenen Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen gegen eines seiner Mitglieder (BAG Urteil vom 24.04.2007 1 AZR 252/06 - juris m.w.N.).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    Die Friedenspflicht beinhaltet die schuldrechtliche Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, während der Laufzeit des Tarifvertrages keine Arbeitskämpfe zu führen und schützt Ihre Mitglieder davor, hinsichtlich der tariflich geregelten Materie mit Arbeitskampfmaßnahmen überzogen zu werden (BAG Urteil vom 19.06.2007-1 AZR 396/06 - juris).

    Sie verbietet es den Tarifvertragsparteien, einen bestehenden Tarifvertrag inhaltlich dadurch infrage zu stellen, dass sie Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen versuchen (BAG Urteil vom 19.06.2007 1 AZR 396/06 - juris).

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    Eine Gewerkschaft, die zum Streik aufruft, ist verpflichtet, das Kampfverhalten der Arbeitnehmer zu beobachten und gegebenenfalls auf diese dahin einzuwirken, dass die Grenzen eines zulässigen Arbeitskampfes und einzelne Arbeitskampfmaßnahmen nicht überschritten werden (vgl. BAG vom 21.06.1988,1 AZR 651/86 - juris).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    Dies gilt auch, wenn gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber ein Firmentarifvertrag erstreikt werden soll (BAG Urteil vom 10.12.2002 Az.: 1 AZR 96/02, 21. Dezember 1982 1 AZR 411/80 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2007 - 7 SaGa 2044/07

    Durchführung eines Ersatzfahrplans während eines Streiks - keine

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    ( LAG Berlin Urteil vom 24.10.2007 7 SaGa 2044/07 - juris).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    Dies gilt auch, wenn gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber ein Firmentarifvertrag erstreikt werden soll (BAG Urteil vom 10.12.2002 Az.: 1 AZR 96/02, 21. Dezember 1982 1 AZR 411/80 - juris).
  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    Durch rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen wird das Recht der gegnerischen Koalition auf koalitionsmäßige Betätigung in unzulässiger Weise verletzt (BAG 26. April 1988 - 1 AZR 399/86 - aaO) .
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07

    Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    Soweit Zweifel verbleiben können weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages und die praktische Tarifübung ergänzend herangezogen werden (BAG Urteil vom 19.11.2008 Az. 10 AZR 658/07 - juris).
  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13
    c) Darüber hinaus ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich zulässig (in der Literatur z. B. Kissel, Arbeitskampfrecht, § 65 Rdnr. 9 m.w.N.; in der Rechtsprechung z. B. LAG Baden Württemberg 31.3.2009 2 SaGa 1/09 - juris; Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - juris).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

  • LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14

    Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe

    Wie die erkennende Kammer in dem Urteil vom 14.06.1996 (4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 1997, 327 - 332 = ArbuR 1996, 410 - 412 = LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63 mit Anmerkungen von Thüsing NZA 1997, 294 - 296 und Schoof AIB 2002, 358) zum Verhältnis von Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund grundlegend entschieden hat (dem in den Grundlagen folgend z. B. LAG Köln 24.11.1998 - 13 Sa 940/98; LAG Köln 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00; LAG Köln 20.03.2001 - 6 Ta 46/01; LAG Baden-Württemberg 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09; Arbeitsgericht Stuttgart 11.06.2013 - 7 Ga 31/13), gilt zum Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO Folgendes:.
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