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   ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14   

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https://dejure.org/2014,53741
ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14 (https://dejure.org/2014,53741)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 12.08.2014 - 5 Ca 751/14 (https://dejure.org/2014,53741)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 12. August 2014 - 5 Ca 751/14 (https://dejure.org/2014,53741)
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Volltextveröffentlichung

  • hensche.de

    Werkvertrag, Scheinwerkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag -

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
    Diese vom Bundesarbeitsgericht bezüglich der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung aufgestellten Grundsätze gelten auch bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages (Arbeitsgericht Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - BB 2014, 1980; Hamann, jurisPR-ArbR 22/2014 Anmerkung 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13

    Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
    Auch wenn in der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 eine nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung wieder verboten wurde (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - AP AÜG § 1 Nr. 33 = EzA AÜG § 1 Nr. 17), so bewirkt eine nicht nur vorübergehende Überlassung des Leiharbeitnehmers an einen Entleiher nicht das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - AP AÜG § 1 Nr. 34 = EzA AÜG § 1 Nr. 18; LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 - juris).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
    Das Erfordernis der Teilnahme an Arbeitsbesprechungen lässt nicht den Schluss auf eine arbeitsrechtliche Weisungsunterworfenheit zu (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - juris).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
    Auch wenn in der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 eine nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung wieder verboten wurde (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - AP AÜG § 1 Nr. 33 = EzA AÜG § 1 Nr. 17), so bewirkt eine nicht nur vorübergehende Überlassung des Leiharbeitnehmers an einen Entleiher nicht das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - AP AÜG § 1 Nr. 34 = EzA AÜG § 1 Nr. 18; LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, weil die Parteien über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und damit über ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis streiten (LAG Baden-Württemberg 1. August 2013 - 2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
    Auch wenn in der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 eine nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung wieder verboten wurde (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - AP AÜG § 1 Nr. 33 = EzA AÜG § 1 Nr. 17), so bewirkt eine nicht nur vorübergehende Überlassung des Leiharbeitnehmers an einen Entleiher nicht das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - AP AÜG § 1 Nr. 34 = EzA AÜG § 1 Nr. 18; LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 - juris).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - AP AÜG § 9 Nr. 10 = EzA AÜG § 1 Nr. 14).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14

    Unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag -

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12.08.2014, Az. 5 Ca 751/14, wird zurückgewiesen.
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