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   ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18   

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ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18 (https://dejure.org/2019,15785)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2019 - 4 BV 251/18 (https://dejure.org/2019,15785)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 2019 - 4 BV 251/18 (https://dejure.org/2019,15785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rüge der Amtsausübung von Betriebsratsmitgliedern durch Abmahnungen und angedrohte Sanktionen des Arbeitgebers hinsichtlich Aufnahme in d...

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit betriebsverfassungsrechtlicher Abmahnungen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abmahnung in der Personalakte eines Betriebsratsmitgliedes

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber mahnt Betriebsrat ab

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abmahnungen von Betriebsratsmitgliedern gehören nicht in die Personalakte

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Abmahnung nach BetrVG darf nicht in die Personalakte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlverhalten als Betriebsrat kann nicht abgemahnt werden

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung - Keine Aufnahme in die Personalakte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Dem steht insbesondere nicht entgegen, dass neben der kollektivrechtlichen Rechtsposition als Betriebsratsmitglieder durch die Aufnahme der Abmahnungen in die Personalakten auch individualrechtliche Rechtspositionen als Arbeitnehmer von den Abmahnungen betroffen sind (vgl. hierzu BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 -, Rn. 30, juris).

    b) Abmahnungen von Betriebsratsmitgliedern dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann nicht in die Personalakte aufgenommen werden, wenn zwar individualrechtliche Sanktionen (insbesondere Kündigungen) angedroht werden, aber die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten gar nicht gerügt wird, sondern ausschließlich die Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Amtspflichten (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 40 f, juris).

    Nur im Beschlussverfahren ist er nach § 10 Satz 1 Halbs. 2 ArbGG beteiligtenfähig (vgl. zum Ganzen BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 -, Rn. 13, juris).

    Der Sache nach sei die rechtliche Begutachtung einer Vorfrage für einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte begehrt, wobei dieser höchstpersönliche Entfernungsanspruch vom Betriebsrat nicht geltend gemacht werde könne (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 18 ff, juris).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von der Situation, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. September 2015 (- 7 ABR 69/13 -) zugrunde lag.

  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Dies gilt hinsichtlich des Berechnungsmodus für das pfändbare Einkommen (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 59/12 -, BAGE 145, 18 ff, Rn. 11), der Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrags (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - NZA 2012, 100 ff), der Frage der zutreffenden Eingruppierung (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 15, juris), in weiten Bereichen der betrieblichen Altersversorgung (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 19, juris; 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - Rn. 20, juris) oder im Hinblick auf die dringende Erforderlichkeit einer vorläufigen personellen Maßnahme.

    Diese führt zu einer abschließenden Klärung der Rechtsstreitigkeit und stellt den sachgerechtesten Weg dar, dem Antragsbegehren des Betriebsrats Rechnung zu tragen (vgl. BAG 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 -, Rn. 20, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 2 TaBV 25/08

    Betriebsrat, Äußerungen, Politische Äußerungen, Unterlassung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Die Information über eine Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat und die Darlegung der rechtlichen Auffassung des Betriebsrats in diesem Konflikt ist zulässig (vgl. LAG Schleswig-Holstein 30. September 2008 - 2 TaBV 25/08 - Rn. 81, juris).
  • LAG Hamm, 14.04.1959 - 4 BVTa 15/59
    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Hinzu kommt, dass die Erteilung von allgemeinen Rechtsauskünften im Hinblick auf Individualansprüche zwar nicht zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört (LAG Hamm 14. April 1959 - 4 BVTa 15/59 -, juris).
  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Die Feststellungsklage kann sich danach auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken, solange durch die Entscheidung der bestehende Konflikt endgültig geklärt und Rechtsfrieden geschaffen wird (BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 17, juris).
  • LAG Hamm, 02.08.2002 - 10 TaBV 121/01

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nur bei deren tatsächlicher

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Niemand kann gegen seinen Willen gezwungen werden kann, seine Rechtsauffassung zu ändern (ArbG Solingen a.a.O.; LAG Hamm 2. August 2002 - 10 TaBV 121/01 -, Rn. 51 mwN, juris).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Selbst wenn aber die gesamte Korrespondenz gesammelt abgeheftet sein sollte, wäre eine solche Betriebsratsakte aus Sicht der Kammer mit einer Personalakte nicht vergleichbar (vgl. zum ausdifferenzierten Begriffsverständnis BAG 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - BAGE 136, 156 ff, Rn. 13).
  • ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16

    Kein Fußballschauen während der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Auch wenn man wegen der möglichen Aufsummierung von wiederholten Verstößen zu einem groben Verstoß iSv. § 23 Abs. 1 BetrVG nicht derart weit gehen wollte, könnte jedenfalls der weithin angenommene Grundsatz, dass es eine Erheblichkeitsschwelle für individualrechtliche Abmahnungen nicht gibt (vgl. dazu ArbG Köln 28. August 2017 - 20 Ca 7940/16 -, Rn. 46 ff mwN, juris), für betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen nicht gleichermaßen gelten.
  • ArbG Solingen, 18.02.2016 - 3 BV 15/15

    Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Neben dem Widerruf von unwahren Tatsachenbehauptungen kann die "Rücknahme" einer Abmahnung bedeuten, dass der Arbeitgeber seine Meinung ändern und selbst von der Unwahrheit oder fehlenden Berechtigung des Abmahnungsvorwurfs überzeugt sein soll (vgl. ArbG Solingen 18. Februar 2016 - 3 BV 15/15 lev -, Rn. 341 f, juris).
  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
    Dies gilt hinsichtlich des Berechnungsmodus für das pfändbare Einkommen (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 59/12 -, BAGE 145, 18 ff, Rn. 11), der Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrags (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - NZA 2012, 100 ff), der Frage der zutreffenden Eingruppierung (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 15, juris), in weiten Bereichen der betrieblichen Altersversorgung (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 19, juris; 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - Rn. 20, juris) oder im Hinblick auf die dringende Erforderlichkeit einer vorläufigen personellen Maßnahme.
  • ArbG Bielefeld, 06.12.1995 - 4 BV 49/95
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12

    Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

  • LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19

    Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung - Entfernung aus der Personalakte -

    Die Möglichkeit des Betriebsrats, ein Unterlassungsverfahren gegen den Arbeitgeber nach § 23 Abs. 1 BetrVG einzuleiten, bietet ausreichenden Rechtsschutz (insoweit aA die Vorinstanz ArbG Stuttgart 30.04.2019 - 4 BV 251/18).

    Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.04.2019, Az.: 4 BV 251/18, teilweise abgeändert.

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 30. April 2019 - 4 BV 251/18 - abgeändert.

    die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30. April 2019 - 4 BV 251/18 - wird zurückgewiesen.

  • ArbG Nürnberg, 25.06.2020 - 10 BV 125/19

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Abmahnung, Verletzung, Arbeitnehmer, Personalakte,

    Die Kammer schließt sich insoweit der Begründung im Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.04.2019 - 4 BV 251/18 an.
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