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   ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16   

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https://dejure.org/2016,30346
ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16 (https://dejure.org/2016,30346)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 31.05.2016 - 5 Ca 165/16 (https://dejure.org/2016,30346)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 5 Ca 165/16 (https://dejure.org/2016,30346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörung des Arbeitnehmers vor einer Kündigung - außer bei der Verdachtskündigung - als Wirksamkeitsvoraussetzung mangels gesetzlicher Grundlage; Konfrontation des Arbeitnehmers bei der Anhörung vor einer Verdachtskündigung mit einem hinreichend konkreten Sachverhalt; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 622 BGB
    Anhörung des Arbeitnehmers - Kündigung in der Wartezeit - Treuwidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung - Verhältnis einer Lehrerin mit einer Schülerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung einer Lehrerin wegen eines nicht offenbarten freundschaftlichen Verhältnisses zu einer Schülerin

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16
    In sachlicher Hinsicht geht es darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, NZA 2007, 1049 Rn. 29; Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99, NZA 2002, 87, 89 m.w.N.).

    Eine willkürliche Kündigung liegt in einem solchen Fall nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, NZA 2007, 1049 Rn. 30; Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99, NZA 2002, 87, 89 m.w.N.).Dementsprechend setzt die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt worden ist, soweit sich der Arbeitgeber damit nicht in Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten setzt (BAG, Urteil vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07, juris Rn. 34; BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99, NZA 2001, 951, 953 f. m.w.N.).

    c) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, liegt beim Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, NZA 2007, 1049 Rn. 31; Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99, NZA 2001, 951, 953 f.).

    Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gem. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, NZA 2007, 1049 Rn. 31 mwN).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16
    In sachlicher Hinsicht geht es darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, NZA 2007, 1049 Rn. 29; Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99, NZA 2002, 87, 89 m.w.N.).

    Eine willkürliche Kündigung liegt in einem solchen Fall nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, NZA 2007, 1049 Rn. 30; Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99, NZA 2002, 87, 89 m.w.N.).Dementsprechend setzt die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt worden ist, soweit sich der Arbeitgeber damit nicht in Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten setzt (BAG, Urteil vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07, juris Rn. 34; BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99, NZA 2001, 951, 953 f. m.w.N.).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16
    Eine willkürliche Kündigung liegt in einem solchen Fall nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, NZA 2007, 1049 Rn. 30; Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99, NZA 2002, 87, 89 m.w.N.).Dementsprechend setzt die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt worden ist, soweit sich der Arbeitgeber damit nicht in Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten setzt (BAG, Urteil vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07, juris Rn. 34; BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99, NZA 2001, 951, 953 f. m.w.N.).

    c) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, liegt beim Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, NZA 2007, 1049 Rn. 31; Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99, NZA 2001, 951, 953 f.).

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Kündigung, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16
    Dabei ist die Anhörung des Arbeitnehmers vor einer Kündigung - außer bei der Verdachtskündigung - mangels gesetzlicher Grundlage keine Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG, Urteil vom 10.4.2014 - 2 AZR 647/13, NJW 2014, 3533 Rn. 33 ausdrücklich gegen a.A. des ArbG Gelsenkirchen im Urteil vom 17.03.2010 - 2 Ca 319/10, NZA 2010, 1178).
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16
    Im Übrigen besteht das Recht zur Zurückweisung einer Kündigung gem. § 174 BGB im Fall der gesetzlichen Vertretung nicht (BAG, Urteil vom 20.09.2006 - 6 AZR 82/06, NZA 2007, 377 Rn. 37 ff).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16
    Dabei ist die Anhörung des Arbeitnehmers vor einer Kündigung - außer bei der Verdachtskündigung - mangels gesetzlicher Grundlage keine Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG, Urteil vom 10.4.2014 - 2 AZR 647/13, NJW 2014, 3533 Rn. 33 ausdrücklich gegen a.A. des ArbG Gelsenkirchen im Urteil vom 17.03.2010 - 2 Ca 319/10, NZA 2010, 1178).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16
    Eine willkürliche Kündigung liegt in einem solchen Fall nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (BAG, Urteil vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, NZA 2007, 1049 Rn. 30; Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99, NZA 2002, 87, 89 m.w.N.).Dementsprechend setzt die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt worden ist, soweit sich der Arbeitgeber damit nicht in Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten setzt (BAG, Urteil vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07, juris Rn. 34; BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99, NZA 2001, 951, 953 f. m.w.N.).
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