Rechtsprechung
ArbG Ulm, 07.03.2016 - 4 BV 10/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zustimmungsverweigerung; Betriebsrat; Einstellung; Bundesfreiwilligendienst; Arbeitsmarktneutralität
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht des Betriebsrates zur Zustimmungsverweigerung bei einer Einstellung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes aufgrund mangelnder Arbeitsmarktneutralität der Maßnahme
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 6 Abs 1 BFDG, § 3 Abs 1 BFDG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG
Zustimmungsverweigerung - Betriebsrat - Einstellung - Bundesfreiwilligendienst - Arbeitsmarktneutralität - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bundesfreiwilligendienst - und die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freiwilliges Soziales Jahr - und die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 07.03.2016 - 4 BV 10/15
- LAG Baden-Württemberg - 7 TaBV 4/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- ArbG Ulm, 18.07.2012 - 7 BV 10/11
Einstellung eines Bundesfreiwilligendienstleistenden im Rahmen des BFDG - …
Auszug aus ArbG Ulm, 07.03.2016 - 4 BV 10/15
Danach handelt es sich auch bei der Einstellung eines Bundesfreiwilligendienstleistenden im Rahmen des BFDG um eine personelle Maßnahme im Sinne § 99 Abs. 1 BetrVG (Arbeitsgericht Ulm 18.07.2012, 7 BV 10/11).Insofern kann der Betriebsrat sich grundsätzlich im Rahmen § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nicht auf Umstände berufen, die im Verwaltungsverfahren Voraussetzung für die Erteilung oder deren Fehlen Voraussetzung für den Widerruf bzw. die Rücknahme der Anerkennung als Einsatzstelle sind (Arbeitsgericht Ulm 18.07.2012, 7 BV 10/11).
- BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung
Auszug aus ArbG Ulm, 07.03.2016 - 4 BV 10/15
Die Anwendung des § 99 BetrVG kommt auch in Betracht, wenn die fraglichen Personen überhaupt nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen (BAG 19.06.2001, 1 ABR 25/00). - BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
Versetzung nach Beschäftigungsurteil
Auszug aus ArbG Ulm, 07.03.2016 - 4 BV 10/15
Es kann aber auch nicht eingestellt werden, weil die Rechtshängigkeit des Feststellungantrages nach Abweisung des Zustimmungsersetzungsantrages automatisch geendet hätte (BAG 26.10.2004 - 1 ABR 45/03; 16.11.2014 - 1 ABR 48/03). - BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01
Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags
Auszug aus ArbG Ulm, 07.03.2016 - 4 BV 10/15
Im Hinblick auf die Erledigung war der Feststellungsantrag deswegen zurückzuweisen (BAG 27.06.2002 2 ABR 22/01). - BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens
Auszug aus ArbG Ulm, 07.03.2016 - 4 BV 10/15
Es kann aber auch nicht eingestellt werden, weil die Rechtshängigkeit des Feststellungantrages nach Abweisung des Zustimmungsersetzungsantrages automatisch geendet hätte (BAG 26.10.2004 - 1 ABR 45/03; 16.11.2014 - 1 ABR 48/03).
- LSG Sachsen, 19.05.2016 - L 3 AL 172/14
Arbeitslosengeld; Erstattung von Fahrkosten für Pendelfahrten zur Aufnahme des …
Sie sind hierbei den Verantwortlichen der Einsatzstelle weisungsunterworfen und in die Arbeits- oder Dienstorganisation der Einsatzstelle eingegliedert (…vgl. Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III n F. [Stand: 143. Erg.-Lfg., März 2016], § 27 Rdnr. 102;… Theuerkauf, in: Eicher/Schlegel, SGB III [Stand: 115. Erg.-Lfg., Dezember 2012], § 344 Rn. 29; zur Einstellung eines Freiwilligen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes als eine personelle Maßnahme im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG: ArbG Ulm, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 7 BV 10/11 - AiB 2012, 608 ff. = juris; ArbG Ulm, Beschluss vom 7. März 2016 - 4 BV 10/15 = juris).