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   ArbG Ulm, 12.08.2014 - 5 Ga 3/14   

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https://dejure.org/2014,60722
ArbG Ulm, 12.08.2014 - 5 Ga 3/14 (https://dejure.org/2014,60722)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 12.08.2014 - 5 Ga 3/14 (https://dejure.org/2014,60722)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 12. August 2014 - 5 Ga 3/14 (https://dejure.org/2014,60722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschäftigung - Dringlichkeitssituation - Einstweilige Verfügung - endgültiger Rechtsverlust - Verfügungsgrund - Weiterbeschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Darlegung einer besonderen Dinglichkeitssituation im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf (Weiter-)Beschäftigung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 940 ZPO, § 611 BGB
    Beschäftigung - Dringlichkeitssituation - Einstweilige Verfügung - endgültiger Rechtsverlust - Verfügungsgrund - Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Ulm, 22.07.2014 - 5 Ca 56/14

    Beschäftigungsanspruch - Auflösungsantrag - Betriebsübergang - Passivlegitimation

    Auszug aus ArbG Ulm, 12.08.2014 - 5 Ga 3/14
    Das Verfahren wurde beim Arbeitsgericht Ulm unter dem Aktenzeichen 5 Ca 56/14 geführt.

    Im Kammertermin vom 22.07.2014 in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 Ca 56/14 vor dem Arbeitsgericht Ulm wies der Vorsitzende den Verfügungskläger darauf hin, dass vor dem Hintergrund des Betriebsübergangs Bedenken gegen die Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs gegen die Rechtsvorgängerin der Verfügungsbeklagten bestehen.

    Daraufhin stellte das Arbeitsgericht Ulm in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 Ca 56/14 mit Urteil vom 22.07.2014 fest, dass die Kündigung der Rechtsvorgängerin der Verfügungsbeklagten vom 29.01.2014 unwirksam ist und wies die auf die Weiterbeschäftigung gerichtete Klage ab.

    Der Verfügungsanspruch ergebe sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Weiterbeschäftigungsanspruch ohne weiteres aus dem obsiegenden Urteil im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Ulm mit dem Aktenzeichen 5 Ca 56/14.

    Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Ulm, Aktenzeichen 5 Ca 56/14, als Pharmareferent im Außendienst weiter zu beschäftigen.

  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

    Auszug aus ArbG Ulm, 12.08.2014 - 5 Ga 3/14
    Soweit vertreten wird, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf (Weiter-)Beschäftigung sei die Darlegung einer besonderen Dinglichkeitssituation nicht erforderlich und der Verfügungsgrund ergebe sich bereits ohne weiteres aus dem Vorliegen eines Verfügungsanspruchs bzw. aus dem ohne die Beschäftigung drohenden endgültigen Rechtsverlust für die antragstellende Partei (s. nur Korinth , Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 2. Aufl. 2007, I. Rn. 95 mit zahlr. w. N.; LAG Hamm 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17, 18 m. w. N.), schließt sich die Kammer dieser Ansicht nicht an.
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