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   ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15 B   

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ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15 B (https://dejure.org/2016,20429)
ArbG Verden, Entscheidung vom 20.06.2016 - 1 Ca 32/15 B (https://dejure.org/2016,20429)
ArbG Verden, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 1 Ca 32/15 B (https://dejure.org/2016,20429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 267 AEUV; Art. 2 Abs. 2 Buchst. a) RL 2000/78/EG; Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG; Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG; Art. 4 RL 2006/54/EG; Art. 5 RL 2006/54/EG; § 2 BetrAVG
    Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Bemessung der Höhe einer betrieblichen Altersversorgung aufgrund Arbeitseinkommens hinsichtlich der sog. "gespaltenen Rentenformel"; Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung; Verwirklichung des Grundsatzes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Bemessung der Höhe einer betrieblichen Altersversorgung aufgrund Arbeitseinkommens hinsichtlich der sog. "gespaltenen Rentenformel"; Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung; Verwirklichung des Grundsatzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGH-Vorlage - betriebliche Altersversorgung - mögliche Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter im Rahmen der Anwendung der sog. gespaltenen Rentenformel - mögliche Altersdiskriminierung durch ratierliche Berechnung nach dem m/n-tel Prinzip bei gleichzeitiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 494
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht sieht in der Berechnungsweise, wie sie von der Beklagten vorgenommen wird, keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 - AP BetrVG § 2 Nr. 65 und öfter).

    Das Bundesarbeitsgericht hält derartige Höchstgrenzen für wirksam (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").

    (6) Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) können ebenfalls nicht überzeugen.

  • EuGH, 26.09.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Charta der Grundrechte

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Vorschrift, da sie den Mitgliedstaaten gestattet, eine Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters vorzusehen, eng auszulegen ist (EuGH 26.09.2013 - C-476/11 - HK Danmark).

    Daher steht Unionsrecht einer Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Arbeitgeber als Teil des Entgelts altersabgestufte Rentenversicherungsbeiträge zahlt, dann nicht entgegen, wenn die sich hieraus ergebende Ungleichbehandlung wegen des Alters zur Erreichung eines legitimen Ziels angemessen und erforderlich ist (EuGH 26.09.2013 - C-476/11 - HK Danmark).

    ff) Das vorlegende Gericht verkennt nicht, dass es nach Auffassung des Gerichtshofes Sache des vorlegenden Gerichts ist, zu prüfen, ob eine Maßnahme geeignet ist, die Verwirklichung eines legitimen Ziels zu gewährleisten, und ob sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (EuGH 26.09.2013 - C-476/11 - HK Danmark).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht hält derartige Höchstgrenzen für wirksam (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").

    (6) Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) können ebenfalls nicht überzeugen.

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht hält derartige Höchstgrenzen für wirksam (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").

    (6) Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) können ebenfalls nicht überzeugen.

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht hält derartige Höchstgrenzen für wirksam (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").

    (6) Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) können ebenfalls nicht überzeugen.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-138/07

    Cobelfret - Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung -

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof der Europäischen Union nach seiner ständigen Rechtsprechung aufgrund des allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf die Auslegung, die er einer Bestimmung gegeben hat, mit dem Ziel zu berufen, in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (EuGH 12.02.2009 - C-138/07 - Cobelfret, EuGH 15.03.2005 - C-209/03 - Bidar, jeweils m.w.N.).

    Eine solche Beschränkung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (EuGH 12.02.2009 - C-138/07 - Cobelfret).

  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof der Europäischen Union nach seiner ständigen Rechtsprechung aufgrund des allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf die Auslegung, die er einer Bestimmung gegeben hat, mit dem Ziel zu berufen, in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (EuGH 12.02.2009 - C-138/07 - Cobelfret, EuGH 15.03.2005 - C-209/03 - Bidar, jeweils m.w.N.).

    Vor der Vorabentscheidung muss eine objektive und bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Unionsrechtsbestimmungen bestanden haben, die einzelne Unionsbürger und nationale Behörden zu einem mit der Unionsregelung unvereinbaren Verhalten veranlasste (EuGH 15.03.2005 - C-209/03- Bidar).

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 588/10

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht sieht in derartigen kollektivrechtlichen Regelungen keine unzulässige Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit und auch keine unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts (BAG 11.12.2012 - 3 AZR 588/10 - NZA 2013, 572).

    dd) Die Beklagte ist der Argumentation der Klägerin unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 11.12.2012 - 3 AZR 588/10 - , NZA 2013, 572, insb. Rdnr. 27 bis 31) entgegengetreten.

  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    (7) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Maßnahme nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (EuGH 21.07.2011 - C-159/10 und C-160/10, Fuchs und Köhler).
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