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   ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.02.2017 - 1 Ca 1282/16   

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https://dejure.org/2017,45945
ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.02.2017 - 1 Ca 1282/16 (https://dejure.org/2017,45945)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 17.02.2017 - 1 Ca 1282/16 (https://dejure.org/2017,45945)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2017 - 1 Ca 1282/16 (https://dejure.org/2017,45945)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.02.2017 - 1 Ca 1282/16
    Das ist dann der Fall, wenn gerade das treuwidrige Verhalten zu der erworbenen Rechtsposition geführt hat, BAG, Urteil vom 11.08.2015 - 8 AZR 4/15 - Rdz. 44ff, zitiert nach juris.

    1 Ca 1282/16 -7wand des rechtsmissbräuchlichen Handelns nach § 242 BGB entgegen, BAG, Urteil vom 11.08.2015 - 8 AZR 4/15 - Rdz. 54, zitiert nach juris.

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.02.2017 - 1 Ca 1282/16
    Das "Nachschieben" zusätzlicher Qualifikationsmerkmale ist nicht möglich, vergleiche BAG, Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 - , dort Rdz. 37, zitiert nach juris.

    Die Verletzung der Pflicht eines öffentlichen Arbeitgebers, einen erkennbar schwerbehinderten Stellenbewerber nach § 82 Satz 2 SGB IX zum Vorstellungsgespräch einzuladen, begründet nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die Vermutung einer Benachteiligung nach § 22 AGG, zuletzt BAG, Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 - , dort Rdz. 24ff, zitiert nach juris.

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.02.2017 - 1 Ca 1282/16
    Geht es also einem Stellenbewerber nicht darum, die betreffende Stelle zu erhalten, sondern darum, die formale Stellung als Bewerber i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erhalten mit dem Ziel, Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG geltend machen zu können, so ist sein Handeln rechtsmissbräuchlich, EuGH, Urteil vom 28.07.2016 - C - 423/15 - , dort Rdz. 35f, zitiert nach juris.
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